Wie schreibe ich einen Erben Ausschlagungsbrief?
Guten Tag zusammen,
die Schwester meiner Oma ist vor ca. 4 Wochen gestorben und hinterlaesst einen grossen Berg an Schulden. Nun droht mir eine Erbschaft der Schulden. Ich lebe in Deutschland, aber zurzeit ist mein Aufenthaltsort in Japan, so dass ich momentan nicht zum Amtsgericht kann und das Erbe ausschlagen kann. Ich habe aber bei der deutschen Botschaft in Japan (Tokio) angerufen und mit einem Sacharbeiter telefoniert, der mir sagte, dass ich auch das Erbe hier ausschlagen kann, nur dazu muss ich einen Ausschlagungsbrief schreiben d.h. mit Name, Geburtsdatum, Todesdatum etc. der Verstorbenen. Das Problem ist aber, ich weiss nicht wie ich diesen Brief in Saetzen formulieren soll. Ich habe leider keine Zeit mehr, darum wuerde ich mich sehr ueber schnelle Antworten freuen!! Am besten eine Antwort mit einer Art Schema oder so.
Vielen Dank im vorraus!
5 Antworten
Ganz einfach: "Hiermit schlage ich .... geboren am ....., derzeit wohnhaft in .... das Erbe von .... aus."
Ort, Datum, Unterschrift,
Vielen Dank fuer deine hilfreiche Antwort, WetWilly! Bei "derzeit wohnhaft in..." soll ich dann den Ort hinschreiben wo ich gemeldet bin?

Ja, genau.
Ach so: zur Sicherheit solltest Du dieses Schreiben per Einschreiben versenden. Oder eben beim deutschen Konsulat abgeben und Dir den Empfang bestätigen lassen.
Achja, noch eine Frage: Kann ich den Brief auch handschriftlich bei der Botschaft abgeben?
Natürlich, auch auf kariertem Papier ;-) es ist vollkommen egal. Formlos. Hauptsache du hältst die Termine ein.
Guten Tag zusammen, die Schwester meiner Oma ist vor ca. 4 Wochen gestorben und hinterlaesst einen grossen Berg an Schulden.
Dann muß ein Nachlassinsolvenzverfahren durchgeführt werden. Durch das Ausschlagen wird nur der nächste gesetzliche Erbe Erbe. Da sie im Ausland leben ist das Ausschlagen aber dennoch der richtige Weg. Sie sollten den dann erbenden Erben aber mitteilen, das er das Insolvenzverfahren veranlasst.
Das ist nicht noetig, weil bereits meine ganze Familie das Erbe ausgeschlagen hat. Nur ich bin noch uebrig. Aber danke fuer die Antwort!
Wichtig! Form: Zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder in notariell beglaubigter Form. Da Du Dich im Ausland aufhältst, kann die notarielle Beglaubigung durch die Beglaubigung durch einen ermächtigten Beamten der Botschaft oder des Generalkonsulats ersetzt werden. Du musst also persönlich bei der Botschaft oder dem Generalkonsulat erscheinen.