Wie rechne ich eine kurzfristige Beschäftigung ab, wenn ich Kleinunternehmer bin?
Summiere ich den brutto Betrag dieser Tätigkeit auf meine Einkünfte auf und bilde dann die Steuer oder brauche ich mich nicht drum zu kümmern weil der AG die SV und Steuer abzieht ?
2 Antworten
Ich verstehe deine Frage so, dass einerseits du als Unternehmer tätig bist und die Kleinunternehmerregelung nach § 19m Umsatzsteuergesetz in Anspruch nimmst und andererseits einen Minijob hast.
Für die Umsatzsteuer ist dein Minijob irrelevant, und bei der Einkommensteuer ist er nur dann relevant, wenn er nach Steuerabzugsmerkmalen versteuert wurde. In der Regel übernimmt aber der Arbeitgeber die Abgaben pauschal, sodass die Einnahmen aus dem Minijob auch bei der Einkommensteuer nicht zu berücksichtigen sind.
Wenn der Arbeitgeber die Abgaben pauschal übernimmt, dann sind die Einkünfte nicht in der Einkommensteuererklärung anzugeben.
§ 40 Absatz 3 Einkommensteuergesetz.
Danke
Na du gibst die Summer der Einkünfte aus deiner Unternehmung zum Schluss auf der Steuererklärung unter dem Posten "Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit" oder so an.
Das wird dann auf die Einkünfte aus deiner versicherungspflichtigen Arbeit addiert und davon die Steuern gebildet. Das wird dann neu ausgerechnet. Kann ja z.B. sein, dass dein Steuersatz dadurch steigt...
...muss aber dazu sagen, dass ich auch nur Laie bin, der sich gerade selbstständig gemacht hat.
Naja das ist ein einmaliger Komparsen Job Einsatz der 40€ brutto bringt - abgerechnet als kurzfristige Beschäftigung - also wie ist es in diesem Falle ?