Wie lange ist Lebenslänglich mit anschließender Sicherheitsverwahrung?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

der jenige kommt wenn er 25 jahre im gefängniss verbracht hat noch in die psychaitrie und verweilt dort bis er wieder entlassen wird... wie lange die sicherheitsverwahrung ist hängt vom jeweiligen gutachter ab.

Wie kann eine solch falsche Antwort als hilfreichste ausgezeichnet werden???

  1. Heißt es Sicherungsverwahrung.
  2. Hat Sicherungsverwahrung nichts mit Psychiatrie zu tun.

Die richtige Antwort lautet: Man kann es pauschal nicht sagen.

In manchen Fällen bedeutet lebenslange Haft + anschließende Sicherungsverwahrung, dass der Verurteilte nie mehr freikommt. Fakt ist, nach Verbüßung der lebenslangen Haft (15 Jahre + X, es wird im Einzelfall von einem Gericht festgelegt wie lange der Verurteilte wirklich sitzen muss) wandert der Verurteilte nicht in Freiheit, sondern in die Sicherungsverwahrung. Dort wieder rauszukommen ist de facto sehr schwierig. Zwar wird in der Theorie alle 2 Jahre überprüft, ob der Gefangene noch eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, de facto liegt die Beweislast jedoch beim Verurteilten. Soll heißen, kann er nicht zu 100 % beweisen dass er ungefährlich ist (Gutachten etc.) bleibt er im Knast. Zugang zu Gutachtern zu bekommen, die dann auch noch positiv über einen urteilen, ist äußerst schwierig.

Soll heißen, der Gefangene kommt so schnell nicht mehr in Freiheit. Manchmal gar nie mehr.

Glaub 15 Jahre

Ich weiß das es nicht so ist.

Also Lebenslänglich sind max. 15 Jahre und laut dem neuen EU-Beschluss dürfen Straftäter max. 10 Jahre zusätzlich in Sicherheitsverwarung bleiben. Danach kann die Staatsanwaltschaft natürlich die Unterbringung in einer Psychatrischen Anstalt vordern. Und dort kannst du wirklich bleiben bist du TOT bist.... Also via Umwege geht da einiges aber zusammengerechnet 25 Jahre!!!

(Außnahme bei mehrfachem z.B. Mord kannst du bis zu 3x Lebenslänglich verurteilt werden und das bedeutet dann dass du auch nichtmehr begnadicht werden kannst! Bei 2x Lebenslänglich kannst du mit 80 begnadigt werden.)

Man kann natürlich auch zu deutlich höreren Strafen kommen wenn du mehrere Sachen verbrochen hast. z.B. Totschlag, Raummord und Banküberfall zusammen kannst du laut StGB sogar 34 Jahre ins Gefängniss kommen..

Also Lebenslänglich sind max. 15 Jahre

Falsch, es gibt kein 3x lebenslang.
Lebenslänglich ist Haft auf unbestimmte Zeit, frühestens nach 15 Jahren kann der Rest zur Bewährung ausgesetzt werden, nix mit maximal 15 Jahren, bei 3 fachen Mord wird wohl die besondere Schwere der Schuld festgestellt und dann war es dies auch mal mit der Bewährung nach 15 Jahren.

Siehe StGB §57a

(Außnahme bei mehrfachem z.B. Mord kannst du bis zu 3x Lebenslänglich verurteilt werden und das bedeutet dann dass du auch nichtmehr begnadicht werden kannst! Bei 2x Lebenslänglich kannst du mit 80 begnadigt werden.)

Falsch, lebenslang ist wie bereits erwähnt eine Haftstrafe auf unbestimmte Zeit.
Treffen mehrere Taten zusammen, und eine der Einzelstrafen ist eine lebenslange Freiheitsstrafe, so wird als Gesamtstrafe auf lebenslange Freiheitsstrafe erkannt.

Siehe StGB §54.

Man kann natürlich auch zu deutlich höreren Strafen kommen wenn du mehrere Sachen verbrochen hast. z.B. Totschlag, Raummord und Banküberfall zusammen kannst du laut StGB sogar 34 Jahre ins Gefängniss kommen..

Falsch, es gibt keine deutlich höhere Strafen als lebenslänglich.
Wenn das Gericht bei seinem Urteil die besondere Schwere der Schuld feststellt, ist keine Bewährung nach bereits 15 Jahren möglich.


Warum wurde meine bisheriger Beitrag auf diese Antwort gelöscht ?
Hier an diesem Geschrieben ist wie ich bereits erwähnte alles falsch, das ändert sich auch nicht wenn mein Kommentar gelöscht wird.

@Antitroll1234

Hier noch Dein Beitrag auf meine gelöschte Antwort welcher auch gelöscht wurde:

Es tut mir äußerst Leid für dich aber das ist Deutsches Recht... falls du es falsch verstanden hast tut es mir für dich echt Leicht... aber leider können wie wir sehen, nur einige wenige das StGB verstehen. Vielleicht solltest du Jura studieren..., wobei ich nicht glaube das du irgendeine Chance haben wirst. Ps: Wieder lege doch meine Aussage anhand von §§§!!!

Irgendwie witzig oder ?
Du sprichst von nicht verstehen, hast aber absolut keine Ahnung :-D
Soviel zum Thema Chancen.

@Anton96

Die einzige Vernünftige Antwort.

Hihi, ich könnte schwören mit Deinem Beitrag fühlt sich jetzt @MaxFriedrich angesprochen :-D

@Antitroll1234

Das kann natürlich sein aber ich denke es ist erkennbar wenn ich meine, :-)

Lebenslänglich ist Haft auf unbestimmte Zeit.
Frühestens kann eine Prüfung nach 15 Jahren erfolgen ob eine Bewährung möglich ist.

Bei einer Sicherheitsverwahrung liegt eine besondere Gefährlichkeit des Straftäters für die Allgemeinheit vor, was oft eine Einweisung in z.B. eine psychiatrische Klinik zur Folge hat.

lebenslänglich: https://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslange_Freiheitsstrafe = 15 jahre

sicherheitsverwahrung: de.wikipedia.org/wiki/Sicherungsverwahrung = unbefristet

lebenslänglich: https://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslange_Freiheitsstrafe = 15 jahre

Wo liest Du das heraus, das lebenslang = 15 Jahre sind ?
Lebenslang ist Haft auf unbestimmte Zeit, steht aber auch in dem Link, hätte mich auch gewundert wenn dort stehen würde lebenslang = 15 Jahre.