Wie lange ist die Garantiezeit und die Gewährleistung für Sony-TV

4 Antworten

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Die gesetzliche Gewährleistungsfrist, die zwischen dir und dem Händler Gülitigkeit hat, beträgt zwar 2 Jahre ab Kaufdatum. - Ab dem 7. Monat musst du allerdings den Nachweis führen, dass der von dir gerügte Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden hat. Das ist bei einem TV-Gerät aber kaum möglich. Deshalb ist die gesetzliche Gewährleistung in den meisten Fällen nur die ersten 6 Monate "effektiv". - Innerhalb dieser Frist muss dieser Nachweis nicht geführt werden, sondern gilt die umgekehrte Annahme.

In deinem Fall kannst du dich also nur noch auf die Garantiefrist von Sony berufen und deine Ansprüche gegenüber dem Hersteller - nicht gegen den Händler (!) versuchen geltend zu machen.

Da auch Sony für verschiedene Produktreihen unterschiedlich lange Garantie gibt, musst du über deine Garantieurkunde (Begleitpapier des Geräts neben der Bedienungsanleitung) feststellen, ob dein Gerät noch in die Garantiezeit fällt. Viel Glück!

Erwähnenswert ist vielleicht noch, dass Gewährleistung und Garantie nicht dasselbe, sondern "2 Paar Stiefel" sind. - Die Gewährleistungpflicht zwischen Verkäufer und Käufer ist in Deutschland gesetzlich geregelt. - Die Garantie - vereinbart zwischen Hersteller und Endverbraucher ist immer eine freiwillige Angelegenheit des Herstellers. Es gibt zur Garantie also keine festen, gesetzlich vorgeschriebenen, einheitlichen Regeln.

@pasmalle

Danke für die Auszeichnung!

2 Jahre!

wie lange ist die gesetzlicheGarantie und Gewährleistungszeit?

Eine gesetzlich vorgeschriebene Garantie gibt es nicht, da lese die Garantiebedingungen von Sony durch, wie lange Sony Garantie gibt..

Gewährleistungszeit beträgt 2 Jahre, nach 6 Monaten musst du aber darlegen das der Defekt oder Ursache des Defektes bei Warenübernahme vorlag.

Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate