Wie lange hat der Käufer bei Ebay Zeit die Ware abzuholen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also in jedem Fall wirst Du ihm das Geld wieder zurück geben müssen, wenn er sie nicht abholt. Dazu solltest Du dann aber auch die Rückabwicklung über Ebay aktivieren, damit Du am Ende nicht auf den Gebühren hocken bleibst.

Wie lange der gute Mann Zeit hat die Anlage abzuholen? Streng genommen so lange, wie Ihr es vereinbart habt. Wenn Du ihm jetzt eine letzte Frist gesetzt hast, dann hast Du schon einmal alles richtig gemacht. Sollte er sich bis dahin nicht melden führe die Rückabwicklung durch, oder frag ihn ob Du das Ding per Spedition, Post oder sonst was auf seine Kosten versenden sollst, dann braucht er die Anfahrt nicht zu machen und Du bist die Anlage auch los. Aber erst versenden, wenn das Porto bei Dir eingangen ist. :)

Nein! Es gibt nicht einen einzigen Grund das Geld zurückzugeben. Es gibt einen gültigen Kaufvertrag und nun muss der Käufer abholen. Tut er das nicht ist das sein Problem. Er hat keinen Erstattungsanspruch wenn er die Ware nicht abholt. Ein erneuter Verkauf ist möglich wenn die Ware nicht abgeholt wurde, danach muss man den Kaufbetrag natürlich erstatten (ist via PayPal einfach). Sollte der dann erzielte Preis aber niedriger sein würde ich die Differenz von der Erstattung abziehen.

deine antwort ist NICHT RICHTIG !!! der kauf /bezahlung basiert auf einen rechtsgültigen kaufvertrag - wenn der Käufer die bezahlte ware dann NICHT abholt ist das einig das problem des Käufers - besonders dann wenn mehrfache terminabsprachen NICHT eingehalten wurden

Nein, Du darfst die Stereoanlage natürlich NICHT einfach weiter verkaufen. Denn einerseits gibt es (durch ebay) ja einen Kaufvertrag, an welchen auch Du gebunden bist. Und andererseits ist die Ware bereits bezahlt und damit nicht mehr Dein Eigentum.

Was Du aber machen kannst - ihm anzudrohen, für eine verspätete Abholung Lagerkosten in Rechnung zu stellen. Biete ihm an, die Ware irgendwo (z.B. bei einer Spedition) kostenpflichtig einzulagern, da sie bei Dir im Wege steht. Mal sehen, wie er darauf reagiert.

Wenn du die Anlage weiterverkaufst, musst du dem Rumänen das Geld zurückzahlen. Du machst dich sonst strafbar. Außerdem existiert durch die Auktion noch immer ein "Kaufvertrag", den du nicht einseitig brechen darfst, erst recht nicht, wenn die Ware schon bezahlt ist! Wende dich im Zweifelsfalle an eBay!

Wenn Du die Anlage weiter verkaufst,musst Du Ihm das Geld wieder geben.Stecke Sie in einen gelben Sack und bringe sie auf den Boden,oder in den Keller..Du kannst Ihm Lagerkosten in Rechnung setzen.

Schicke ihm eine Mail oder besser noch ein Enschreiben, in dem Du ihm eine Frist zur Abholung setzt. Ansonsten wirst Du das Gerät auf seine Kosten einlagern. Schreibe das noch dazu. Entsorgen oder weiterverkaufen kannste es nicht so ohne weiteres.

Man könnte die zwei ausgemachten Abholtermine in Rechnung stellen. Du hast schließlich auch Aufwand deswegen. Auch ein Zahnarzt ist berechtigt einen geplatzten Termin in Rechnung zu stellen, wenn man nicht erscheint.

@boriswulff

man/ n kanns aber auch übertreiben, boriswulff..