Wie lange habe ich Zeit mir einen neue Wohnung zu suchen - Was empfehlt Ihr?
Hallo,
ich wohnen seit knapp 4 Jahren in einer kleinen 1 ZKB Wohnung in Bayern.
Die Wohnung wurde jetzt verkauft.
Die neuen Eigentümer waren heute mit der Hausverwaltung da und Sie haben gemeint das ich vorerst in der Wohnung bleiben darf. Allerdings hat man auch raushören können das sie ggf. auch selbst die Wohnung bewohnen wollen.
Jetzt habe ich große Angst das sie den Mietvertrag Kündigung wegen Selbstnutzung und das ich nicht genug Zeit hab mir einen neue Wohnung zu suchen. Das ist in unserer Stadt sehr schwer.
Wie sehen die Kündigungsfristen aus?
Das ist meine erste Wohnung und ich habe von der Materie keine Ahnung.
An die Leute mit Erfahrung: Was mach ich jetzt am besten? Gleich nach einer neuen Wohnung suchen?
PS: Im Mietvertrag steht: Mietvertrag auf unbestimmte Zeit.
8 Antworten
Kauf bricht Miete nicht. Der neue Eigentümer muss Deinen Mietvertag mit allen Rechten und Pflichten übernehmen.
Die Kündigungsfristen gehen aus dem Mietvertrag hervor. Kündigungen wegen Eigenbedarfs setzen ganz bestimmte gesetzliche Vorgaben voraus, die eingehalten werden müssen, damit so eine Kündigung überhaupt wirksam ist. Solltest du irgendwann eine Kündigung aus diesem Grunde erhalten, lasse sie auf Rechtmäßigkeit vom Mieterschutzbund prüfen. Selbstverständlich kannst du dann auch hier wieder Fragen stellen.
Ob du dir jetzt gleich eine neue Wohnung suchen solltest, ist schwer zu beurteilen. Niemand weiß, was dein neuer Vermieter langfristig plant. Vielleicht ist es in der Tat besser, wenn du dich ganz langsam nach einer neuen Wohnung umschaust.
ich wohnen seit knapp 4 Jahren in einer kleinen 1 ZKB Wohnung in Bayern.Die Wohnung wurde jetzt verkauft. Wie lange habe ich Zeit mir einen neue Wohnung zu suchen.
Die Kündigungsfrist beträgt unter 5 Jahren Mietdauer 3 Monate.
Jetzt habe ich große Angst das sie den Mietvertrag Kündigung wegen Selbstnutzung und das ich nicht genug Zeit hab mir einen neue Wohnung zu suchen.
In der Regel kann eine Erwerber ab Eintragung ins Grundbuch Eigenbedarf anmelden, sofern ein Grund für Eigenbedarf vorliegt
Was mach ich jetzt am besten?
Vorsorglich schon mal die Wohnungsanzeigen durchforsten.
Bei vier jahren hast Du eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Allerdings übernimmt der neue Eigentümer grundsätzlich den Mietvertrag und die Mieter. Er darf also jetzt nich mehr Geld verlangen oder die ohne Begründung kündigen.
Er darf nur aus einem Grund kündigen: Bei Eigenbedarf. Lese dir das mal in Ruhe durch: http://ratgeber.immowelt.de/a/kuendigung-wegen-eigenbedarf-so-sollten-vermieter-vorgehen.html
Er darf nur aus einem Grund kündigen: Bei Eigenbedarf.
Nö. Er darf auch wegen Mietrückstand, unregelmäßigen Mietzahlungen etc. kündigen. Und die Miete erhöhen darf de neue Eigentümer auch.
Erst mal muß der neue Eigentümer/Vermieter Deinen Mietvertrag unverändert übernehmen.
Die neuen Eigentümer waren heute mit der Hausverwaltung da
Bist Du sicher das es die neuen Eigentümer waren und nicht nur Interessenten die die Wohnung vielleicht kaufen wollen?
War die Wohnung schon eine ETW (Eigentumswohnung) als Du sie gemietet hast?
Was die Eltern des neun Eigentümers/Vermieter sagen ist völlig irrelevant. Die hättest Du übrigens auch nicht in die Wohnung lassen müssen.
Ja, die Wohnung ist bereits verkauft. Das wurde mir schon vor 1 Woche mitgeteilt. Heute waren eben die Eltern des Käufers da, die die Wohnung evtl. selbst nutzen wollen. Aber dann haben sie wieder gemeint, das ich erstmal in der Wohnung bleiben darf.
Als ich vor knapp 4 Jahren in die Wohnung eingezogen bin, gehörte die Wohnung bereits jemand. Als mein Vermieter war priv. Eigentümer der Wohnung.