Wie lange dauert ein Gespräch bei der Polizei (wegen Diebstahl)?

9 Antworten

Bitte keine Antwort wie kommt drauf an

Was soll das denn bitte?? 😂

Es kommt eben drauf an!!

Was hast du denn davon, wenn dir hier jemand hinschreibt: 30 min... wenn es später tatsächlich doppelt so lange dauert?!?

Man kann schonmal davon ausgehen, dass so ziemlich jede Vernehmung nicht weniger, als 15 min dauert. Das ist allerdings schon sehr kurz. Je nach Sachverhalt kann es auch mehrere Stunden dauern. Bei einem einfachen Diebstahl wird das wohl nicht der Fall sein, aber wie lange es genau dauern wird, wirst du sehen, wenn die Vernehmung durch ist. Nicht vorher.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

"(Bitte keine Antwort wie kommt drauf an)"

Ist aber eben so. Ist halt, je nachdem wie viel Zeit, Lange Weile oder den Wunsch Pädagogisch einzugreifen des jeweiligen Polizisten ist. Der eine nimmt gewrade mal deine Personalien auf, sagt das du noch Post von dere Staatsanwaltschaft bekommt, und was ein Hausverbot bedeutet, dass dies auch für alle anderen Fillialen gilt und schwupps bist du draußen, und der andere will dir erst mal richtig ins gewissen quasseln, bis dir fast die Ohren abfallen.

Und Drogentests gibts, wenn du deutliche Anzeichen hast, so z.B. ungewöhnlich weite Pupillen.

Strafe: Hausverbot für alle Filialen des Ladens (Wie lange entscheidet die Firma) und wahrscheinlich Sozialstunden.

Die Jugendsachbearbeiter der Polizei interessieren sich in der Regel für deine gesamten Lebensumstände- also auch für Schule und Hobbies. Es geht darum herauszufinden, was die Motivation für den Ladendiebstahl war- also z.B. wirklich nur eine einmalige Verfehlung oder ob z.B. dein Rechts- bzw. Unrechtsbewusstsein nicht ganz normal entwickelt ist. Als Konsequenz gibt es da fast immer Sozialstunden, wobei sich die Anzahl der Stunden dann auch nach dem Warenwert richten können.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Lebensumstände gehen die Polizei in dem Fall einen feuchten Kehricht an.

@augsburgchris

Auch wenn man entsprechend keine Aussagen tätigen muss geht die Polizei das im rechtlichen Zusammenhang sehr wohl etwas an, da im Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke und nicht die Strafe im Vordergrund steht. Und Erziehung erfolgt logischerweise im Kontext der (sozialen) Umwelt.

@DerJoergi

Das wird aber ein Richter entscheiden und sicher nicht die Exekutive.

@augsburgchris

DIVERSIONSVERFAHREN- müsstest du kennen, wenn du Ahnung vom Thema hättest.

Wenn die Polizisten keinen verdacht haben das du es erneut tun könntest kann es sein das du nach 30 min wieder raus bist. Aber kann auch sein das Sie gefühlt 100 frahen an dich haben und du eine volle Stunde da sitzt. Bestimmt fragen sie dich auch nach gründen(warum) und ob du dich zuhause wohl fühlst. Weil du ja echt jung bist. Es kommt auch drauf an ob du etwas wertvollen oder wertloses geklaut hast.

Der Täter hat es selber in der Hand wie lang es dauert.

Ich würde dir empfehlen gar nicht hinzugehen .. Du kannst dort nichts sagen was dir Hilft und wenn es Verhandelt wirst musst du sowieso den Richter überzeugen und nicht die Polizei.

Du bist nicht Verpflichtet dort zu erscheinen.

Eine Befragung dauert je nach Vergehen unterschiedlich lang. 30 Minuten solltest du schon einplanen denn deine Aussagen werden Schriftlich festgehalten und eventuell zusätzlich via Tondband protokolliert.

Anschließend wird dir das Ganze nochmal verlesen und am Ende machst dein Otto drauf wenn du denkst das passt so ..

Auch hier kann ich nur noch einmal schreiben, dass dieser Rat extrem schlecht ist. Ausgeführt habe ich das unten schon als Kommentar.

@DerJoergi

Das ist deine Ansichtssache .. Heutzutage wird gerne mal suggeriert man möchte der Jugend helfen ..

Dachte ich auch mal als ich angezeigt wurde und zur Jugendgerichtshilfe musste .. Da dachte ich naiv wie ich bin die wären da um mir zu helfen .. Tatsache war: Die Jugendgerichtshilfe war schlimmer als die Polizei.

@Yavuz187

Die Bezeichnung Jugendgerichtshilfe ist in der Tat etwas ungünstig gewählt, da sie ja irgendwie zwischen Justiz und Jugendlichen steht. Aber wie ich ja schon ausgeführt habe, ist das Nichterscheinen bei der Polizei bei kleinen und eindeutigen Straftaten nicht ratsam (wenn auch zulässig), selbstverständlich gilt das aber nicht für jeden Tatvorwurf.