Wie lange darf nach der Berufsschule gearbeitet werden?
Hallo,
wir haben bei uns im Store einen Azubi. Dieser hat Freitags immer von 8-13:30 Uhr Schule.
Um Ca. 14:30Uhr ist er dann bei uns. Bleibt dann bis 16-17 Uhr.
Der Store hat normal von 10-19 Uhr offen.
Meine Frage wäre jetzt, ob der Azubi (ist Volljährig) Freitags auch bis zum Schluss bleiben dürfte?
Danke schonmal
3 Antworten
Volljährige müssen laut §15 Berufsbildungsgesetz für den
Berufsschulunterricht freigestellt werden. Die Anrechnung der
Berufsschulzeiten wurde durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts
geregelt. Dieses Urteil findet im Arbeitsrecht Anwendung. Bei der
Anrechnung der Berufsschulzeiten gilt laut Urteil folgendes:
Die
gesamte Zeit in der Berufsschule, von Unterrichtsbeginn bis
Unterrichtende (auch Pausen, Freistunden usw.) werden auf die
Arbeitszeit angerechnet, allerdings nur dann, wenn der Unterricht sich
mit den üblichen Arbeitszeiten im Betrieb überschneidet. Findet der
Unterricht ganz oder teilweise zu Zeiten statt, in denen der Volljährige
nicht im Betrieb arbeitet, muss keine Anrechnung erfolgen!
Wenn der
Volljährige vor oder nach der Berufschule im Betrieb arbeitet, wird ihm
auch die Wegzeit von oder zur Berufsschule auf die Arbeitszeit
angerechnet.
Quelle:www.azubi-azubine.de
Die Schule wird ganz normal wie Arbeitsstunden berechnet (Schulpausen werden nicht abgezogen). Heißt als, dass er bei einer 40 Stunden Woche nach 5 1/2 Stunden Schule (Zeitstunden) noch 2 1/2 Stunden arbeiten darf - also bis 17 Uhr. Minderjährige Azubis dürfen maximal 8 1/2 Stunden am Tag arbeiten, aber auch nur, wenn die halbe Stunde an einem anderen Tag abgezogen wird. Wenn er 18+ ist, dann ist das wesentlich lockerer, aber da kenne ich mich nicht 100%ig aus. Hier der Gesetzesauszug für volljährige zum nachlesen:
Arbeitszeit
täglich und wöchentlich
(§ 3 ArbZG)
Volljährige
dürfen acht Stunden täglich und an sechs Tagen in der Woche beschäftigt werden, insgesamt also 48 Stunden wöchentlich. Die Arbeitszeit kann sogar auf zehn Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Monaten im Schnitt nicht mehr als acht Stunden gearbeitet wird. Im Arbeitsvertrag darf bei Volljährigen, die Vollzeit arbeiten, also nur eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden und eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden vermerkt werden. Auch wenn Überstunden geleistet werden, dürfen die maximalen Arbeitszeiten auf keinen Fall überschritten werden - das wäre ein Verstoß gegen das Arbeitsrecht!
Wenn im Ausbildungsvertrag eine geringere Arbeitszeit als 48 Stunden und eine Fünf-Tage-Woche angegeben sind, gilt laut Günstigkeitsprinzip diese Regelung.

Danke!
Ich hab vorhin noch was im Internet gefunden dazu:
Die gesamte Zeit in der Berufsschule, von Unterrichttsbeginn bis Unterrichtsende (auch Pausen, Freistunden usw. ) werden auf die Arbeitszeit angerechnet, allerdings nur dann, wenn der Unterricht sich mit den Üblichen Arbeitszeiten im Betrieb überschneidet. Findet der Unterricht ganz oder teilweise zu Zeiten statt, in denen der Volljährige nicht im Betrieb arbeitet, muss keine Anrechnung erfolgen.
Das würde bei mir doch bedeuten das bei unserem Azubi die Zeit von 8-10 Uhr nicht angerechnet werden müsste, da wir ja erst ab 10 Uhr offen haben?

Da hast du Recht, die Zeit von 8 bis 10 Uhr darf nicht angerechnet werden.Auch nicht der Weg zur Schule, aber die Wegezeit von der Schule zum Betrieb.

Okay danke. genau das wollte ich wissen.
Die Zeit ist bis jetzt immer angerechnet worden.
Berufsschulzeit sowie die dazu gehörende Wegzeit zwischen Schule und Arbeitsplatz zählen als Arbeitszeit.
Somit hat der Azubi spätestens um ca. 17 Uhr seine 8 Arbeitsstunden erfüllt.
Arbeitet er länger, dann sind das Überstunden, die er fristgerecht wieder abbauen muss und die ggfs. gesondert entlohnt werden müssen (Tarifvertrag?).
Mehr als 2 Überstunden pro Tag sind aber grundsätzlich nicht gestattet. Bis 19 Uhr wird also vermutlich (abhängig von Weg- und Pausenzeiten) nicht möglich sein.
Des weiteren steht ihm bei mehr als 8h Arbeitszeit eine zusätzliche Pause von 15min zu.