Wie lange darf man 2 Takter noch zulassen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

das gilt nur für ERSTZULASSUNGEN und nicht für bereits zugelassene Krafträder

Es gilt auch für Kleinkrafträder wie die Derbie DRD 50, bei denen man anstatt von einer Zulassung eher von "in Verkehr genommen" sprechen muss.

Die Euro-4-Norm ist für "neue Krafträder" aber bereits seit 01.01.2017 Pflicht und es dürfen bereits seitdem keine mehr das erste Mal zugelassen werden, die diese nicht erfüllen.

Von 2017 auf 2018 ändert sich nichts !!!

Du musst dir also auch schon jetzt eine gebrauchte Derbi DRD 50 kaufen, selbst wenn du sie noch in 2017 "in Verkehr nehmen" möchtest, geht das mit einer neuen nicht mehr.

Viele Grüße

Michael

Dann hätte der Händler aber nicht 70 NEUE Mopeds dieses Jahr verkauft. Er sagt ab 2018 bekommt er keine mopeds unter euro 4 mehr. Die die er jetzt hat kann man problemlos zulassen, sonst wäre denke ich sein laden schon lange dicht

@betarr50motard

Ein Kleinkraftrad muss man überhaupt nicht zulassen und da dürfte der Hase im Pfeffer begraben sein.

Ich habe ja schon geschrieben, dass man bei Kleinkrafträdern von "in den Verkehr genommen" sprechen muss.

Anders als die anderen Kraftfahrzeuge haben sie ja keinen "Tag der Erstzulassung".

Vielleicht gilt ein Kleinkraftrad dann mit Tag der Herstellung oder der Auslieferung an den Händler als "in Verkehr genommen". Dann müssten die 70 Stück aber alle aus 2016 sein.

Oder es gibt halt die schon angesprochene Ausnahmegenehmigung und Derbi darf die "Altbestände" noch verkaufen.

Gruß Michael

@19Michael69

Werde dass mit dem händler klären weil er sagt, es kann sein dass er 2018 noch ein paar vom Vorjahr übrig hat, das müsste ja bedeuten dass sie in verkehr genommen wurden als sie an den händler ausgeliefert wurden.

@betarr50motard

Er sagt aber auch, dass es um die erstzulassung geht und diese ab 2018 ausläuft also keine ahnung

@betarr50motard

Ist auch egal, wenn es möglich ist sollte dieser thread gelöscht werden, da jeder der es sich durchliest nur noch mehr verwirrt wird :D 

@betarr50motard

Du als Fragesteller könntest die Löschung durchaus beantragen.

Allerdings fand ich es ganz interessant und habe auch was dazugelernt, denn für die Kleinkrafträder habe ich es so genau auch noch nicht gewusst.

Gruß Michael

@19Michael69

ich denke mein händler wird es am besten wissen, und mir sagen wie die rechtliche lage aussieht. Wird ja für sein geschäft auch nicht grade gut sein, wenn er plötzlich so gut wie keine 2 takter mehr verkaufen darf. (denke nicht das es viele gibt wo euro 4 einhalten) Vielen dank für deine Auskunft, auch wenn ich sehr anstrengend war. Will es vieleicht auch noch nicht ganz wahr haben.

Die vorhandenen Fahrzeuge genießen Bestandsschutz. So what? Lediglich Hersteller bekommen aufgrund der Abgasnormen keine Neuzulassung mehr, oder wollen sie aufgrund der Kosten nicht anstreben. Wir reden dabei über Neufahrzeuge.

Ob es spezielle Fahrverbote in Großstädten geben wird, ist bei uns noch nicht so klar.

bekommen die jetzt schon keine zulassung mehr oder kommt das erst noch? Also die Hersteller

@betarr50motard

Deine Zulassung hat damit nichts zu tun. Wobei auch das mal in der Diskussion war. Neue Zulassungen im Sinne von nagelneu in den Straßenverkehr gibt es meines Wissens nach nicht mehr, die können die Normen nicht einhalten. Was schon einmal zugelassen war (auch Tageszulassungen bis ich glaube 2017) dürfen nach wie vor gefahren werden.

@SirKermit

ab 2018 müssen sie ja euro 4 schaffen, wenn ich dieses jahr noch ein fahrzeug mit euro 3 kaufe, was ja geht aber es erst 2018 anmelde? funktioniert das oder geht es um die eigene versicherung bzw versicherungskennzeichen?

@betarr50motard

NEIN, sie müssen bereits seit 01.01.2017 Euro-4 schaffen und wenn ich richtig informiert bin, gab es bei Kleinkrafträdern gar keine Euro-3-Norm.

Gruß Michael

@19Michael69

Doch die gibt es, das moped dass ich will, hat euro 3

Es gibt noch keine gesetzliche Regelung dazu. Es wird sich noch darum gestritten. Es sollte ein Verbot dieses Jahr kommen aber es ist noch nicht vom Tisch. Dies betrifft jedoch nur die Neuzulasungen. 

Wenn du dir ein gebrauchtes Moped kaufst bekommst du das ohne Probleme zugelassen.

Denkst du dass Sie 2018 schon keine neuzulassung mehr kriegen?

Es gibt noch keine gesetzliche Regelung dazu.

Was ist dann die Euro-4-Norm, die seit 01.01.2017 Pflicht ist und es seitdem nicht mehr möglich ist, Fahrzeuge, die diese nicht erfüllen. das erste Mal zuzulassen?

Gruß Michael

@19Michael69

Die gilt doch erst ab 2018 oder?

Das ganze Hin und Her betrifft nur Neuzulassungen. 2018 dürften nur noch Motorräder neu zugelassen werden, welche die EURO4 Abgasnorm erfüllen. Alles bereits Zugelassene unterliegt Bestandsschutz. 



Also kann ich ein fahrzeug 2017 kaufen aber erst im märz 2018 anmelden? geht das

@betarr50motard
  • Völlig egal, wann du das Fahrzeug kaufst.
  • Neu(=Noch Nie)zulassungen sind nur noch möglich, wenn das Fahrzeug die Euro4 Abgasnorm erfüllt (2 Takter schaffen nur Euro2, in Ausnahmefällen Euro3, daher kann man seit Jahren kaum noch Maschinen mehr kaufen)
  • Jede Maschine, die schon zugelassen wurde, kann immer wieder erneut zugelassen werden. 

Ist das so schwer...?

@Pikar13

tut mir leid dass ich das so schwer verstehe :D. Hier ein konkreter fall. Ich will mir die derbi drd 50 kaufen, da ich im winter allerdings eh nicht fahren will, wollte ich sie erst 2018 kaufen. Dieses fahrzeug hat allerdings euro 3 und wird deshalb 2018 nicht mehr vertrieben. Nun muss ich dieses Moped ja heuer noch kaufen. Und so wie ich es verstanden habe auch 2017 noch anmelden oder? Also geht es dabei ums versicherungskennzeichen oder allgemein EU zulassung?

@betarr50motard

50ccm und Motorrad als Thema..^^ Nun gut.

Auch hier dürfte dasselbe der Fall sein. Neufahrzeuge dürfen nicht mehr vertrieben werden, mit Ausnahme der "Auslaufenden Serie" (google hilft da weiter) oder einer Tageszulassung. Wenn das Fzg 2018 nicht mehr zu kaufen ist, wirst du es vermutlich 2018 nicht mehr als Erstbesitzer neu zulassen können.

Da ich davon nicht betroffen bin, hab ich mich allerdings auch nicht genauer mit befasst, daher kann das Ein oder Andere hier auch falsch sein. Frag doch einfach mal deinen Händler? 

@betarr50motard

@ betarr50motard

Auch für Kleinkrafträder gilt die Euro-4-Norm bereits seit 01.01.2017 und bereits jetzt darfst eins ohne Euro-4-Norm nicht "in den Verkehr nehmen".

Vielleicht gab es für dein Modell eine Ausnahmegenehmigung - mit absoluter Sicherheit kann dir das aber nur ein Derbie-Händler sagen.

Gruß Michael

Das ist aber nicht erst ab 2018 so - bereits seit 01.01.2017 ist die Euro-4-Norm für Erstzulassungen Pflicht.

Gruß Michael

@19Michael69

na klar michael, ich bin nur durch diese ausnahmegenehmigung davon ausgegangen, dass die derbi darunter fällt und demnach noch 2017 neu zugelassen werden konnte.  

Frei nach dem Motto: Motorrad wird 2017 noch neu verkauft = kann neu zugelassen werden. 2018 Verkauf eingestellt = keine Zulassung mehr möglich

Je mehr man sich damit beschäftigt, desto verwirrter wird es.. 


@Pikar13

Wenn mir ein händler ein fahrzeug verkauft, gehe ich doch davon aus, dass ich es anmelden kann und auch legal damit unterwegs sein darf oder nicht. Alle Händler die ich kenne sagen 2017 geht es noch!

@betarr50motard

so sehe ich das auch. Wie oben geschrieben:

Neufahrzeuge (Euro3( dürfen nicht mehr vertrieben oder zugelassen werden, mit Ausnahme der "Auslaufenden Serie" 

Ob das hier der Fall ist, kann ich dir nicht sagen. Wird wohl.. viel mehr Möglichkeiten hat man ja dann nicht

@Pikar13

Gut dann kauf ich es, meld es ab 1. dezember an und dann passt doch alles, dann war die derbi noch zugelassen und das kann mir keiner nehmen :D

@betarr50motard

Du verstehst es nicht, oder?

Es gibt keinen Unterschied zwischen 2017 und 2018.

Entweder es geht, dann geht es sowohl in 2017 als auch in 2018 oder es geht nicht, weil die Euro-4-Norm bereits seit 01.01.2017 Pflicht ist.

Wenn es geht, dann aus einem der drei nachfolgenden Gründe:

  • Ein Kleinkraftrad wird nicht zugelassen und es verhält sich daher "irgendwie" anders mit dem "in Verkehr genommen".
  • Die Modelle, die noch zur Verfügung stehen, sind alle aus 2016 und bereits vor 2017 in Verkehr genommen.
  • Es gibt eine Ausnahmegenehmigung und Derbi darf auch die 2017er Modelle - sozusagen die "Restbestände" - noch verkaufen bzw. in Verkehr bringen.

Gruß Michael

Warum sollte es nicht zugelassen sein?

Da die leute meinen 2 takter sind so umweltschädlich und deshalb soll die Neuzulassung von ihnen verboten werden

Das ist egal was die Leute sagen. Sie sind zugelassen

@Anonym6110

Ja, aber wie lange noch

Es ist kein Verbot geplant

50 cc 4t würde keiner fahren

@Anonym6110

50 cc 4t würde keiner fahren

kannst mal nach 2 Takter suchen--gibt fast nur noch 4T

Ja, aber die alten Modelle werden nicht verboten

@Anonym6110

aber hier gehts um die zulassung von neuen, die meines wissens ab 2018 euro 4 brauchen.