Wie lange darf der Lebensgefährte meiner Tochter bei uns wohnen?

6 Antworten

Haben die beiden noch einen Lebensmittelpunkt, sprich eine Wohnung, woanders?

Wenn nicht sind sie kein Besuch. Nicht mal einen Tag.

Dann bist Du verpflichtet dich an den Vermieter zu wenden.

Für deine Tochter, da nach Familienangehörige, braucht Du keine Erlaubnis des VM. Da reicht die Information über den Zuzug.

Für den LG der Tochter mußt Du die Erlaubnis des VM einholen.

Zudem müssen sich die Beiden ja binnen 2 Wochen beim EMA anmelden.

Wenn keine eingetragen Partnerschaft besteht (wäre Ehe gleichsetzbar), bedarf es bei längerer Aufenthaltszeit als ca. 6 Wochen der Zustimmung des Vermieters. Er hätte ansonsten das Recht, wegen unerlaubter Gebrauchsüberlassung an Dritte deinen Mietvertrag zu kündigen.

Bleibt es beim Besuch (wäre abzuwarten), bedarf es weder eines Antrages noch der Zustimmung des Vermieters und auch keiner Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen.

Als Besuch braucht sich der LG auch nicht beim EMA anzumelden.

Wenn ein Aufenthalt doch über die Besuchsfrist hinaus notwendig werden sollte, könnte der LG zwei Wochen nicht präsent sein und dann erneut zu Besuch kommen. Das geht natürlich nicht unendlich.

Die Besucherzeit gilt, egal in welchem Verhältnis er zu wem steht.

Ihr müsst den Vermieter um Erlaubnis bitten, wenn er zustimmt, muss er dich anmelden und sich an den Mehrkosten dann entsprechend beteiligen- wenn ihr das fordert.

Stimmt der Vermieter nicht zu, hat er zu gehen.

Es gibt keine Sonderregelung für Verwandschaft.

Auch Deine Tochter solltet ihr dem VM einfach als vorübergehenden Besuch nennen, das vermeidet Missverständnisse.

Vielen Dank für die Antwort, jedoch geht es in diesen Fall nur um den Lebensgefährten meiner Tochter. Sie ist damals mit uns eingezogen (minderjährig zu der Zeit) und lebt seither mit in der Wohnung.

@HarleenMurphy

Dann sagt dem VM bescheud, dass vorübergehend.., weil die beiden so besser nach WHG suchen können.

Nach meiner Erfahrung stören sich VM nicht an Besuch, eenn sie bescheid wissen.. sind aber nit amused, wenn wer da ist, von dem sie gar nichts wissen

> wir hatten früher oft Besuch vin Freunden mit 3 Kindern.. bis zu 2-3 Wochen

VM wusste bescheid und freute sich über nette Besucher.

Flurnachbarin hatte dauernd ihren Schatzi da, teils wochenlang, null Info.. da klingelte die VM (die echt ne liebe ist) irgendwann und sagte, es wäre doch nett, wenn der junge Herr sich mal vorstellen würde, so dass sie weiss, dass er zu Fr. x gehört.

Nachbarin sagte später selbst 'hab ich ungeschickt gemacht'

Er darf so lange bleiben, wie er will und sich anständig benimmt, also sich z. B. an die Hausordnung hält und auch ansonsten nicht den Hausfrieden stört. Die Wohnung darf dadurch nicht überbelegt sein, aber das wird wohl auch nicht der Fall sein.

Wichtig ist doch nur, dass Ihr bei Personen bezogenen Betriebskosten auch für die vierte Person zahlt. Das gilt ab ca. 7 Wochen Besuchsaufenthalt. Schließlich sollte sich der Lebensgefährte auch an Euren Kosten beteiligen. Aber das ist Eure Sache, wie Ihr das untereinander regelt.

Werden alle Betriebskosten nach tatsächlichem Verbrauch (Zähler) oder Wohnfläche umgerechnet, spielt es überhaupt keine Rolle, ob der Lebensgefährte zusätzlich in der Wohnung ist oder nicht. Auch wenn sie in der Zeit ein Kind bekommen, kann der Vermieter nichts dagegen haben.

Allerdings ist es immer gut, wenn man den Vermieter informiert.

Der Vermieter muss zustimmen.

@sassenach4u

Den Vermieter möchte ich sehen, der unter normalen Umständen den Zuzug des Freundes guter Mieter verbietet.

@bwhoch2

Wenn der Wohnraum evtl.nicht ausreichend ist und der Vermieter es nicht gut findet, das jemand dazu zieht, praktisch vor vollendete Tatsachen gestellt wird, dann kann er das sehr wohl. Wie würde es dir gefallen, wenn dir jemand vor die Nase gesetzt würde? Ein in die Familie hineingeborenes Kind ist etwas anderes.

@sassenach4u

Du schreibst "wenn..." und ich schrieb "unter normalen Umständen". Glücklicherweise herrschen im Allgemeinen normale Umstände vor.

Das bedeutet, wenn der Freund der Tochter mit ins Kinderzimmer einzieht, weil sonst kein weiteres Zimmer vorhanden ist, geht mir das als Vermieter sowas von am A... vorbei. Damit müssen die doch selbst klar kommen. Nur Bescheid wissen will ich.

Wie würde es dir gefallen, wenn dir jemand vor die Nase gesetzt würde?

Diese Frage ist damit wohl beantwortet.