Wie läuft die Schadensregulierung nach einem Brandschaden ab?
Meine Tante hatte kürzlich einen Küchenbrand, weil sie heißes Fett bei eingeschalteter Herdplatte vergessen hat.
Zum Glück hat sich das Feuer nicht allzu stark ausgebreitet und konnte noch von ihr selbst gelöscht werden (kein Feuerwehreinsatz), aber die Küche wurde natürlich schon sehr in Mitleidenschaft gezogen und auch die Decke und Wände sind total verrußt.
Nun möchte sie den Schaden über ihre Hausratversicherung regulieren, aber hat damit ebensowenig Erfahrung wie ich selbst. Nach einem kurzen Anruf bei ihrem Berater wurde ihr gesagt, daß sie erst mal Bilder machen und ihm diese schicken soll. Das hab ich dann mit dem Handy für sie erledigt.
Dann meinte der Berater, daß er diese Bilder an die Schadensabteilung weiterleiten wird, welche dann entscheidet, ob ihnen das ausreicht oder ob evtl. auch noch ein Gutachter den Schaden vor Ort in Augenschein nehmen muß.
Das ist der aktuelle Stand der Dinge und jetzt wäre meine Frage, wie es weitergeht. Meine Vermutung ist, daß die Renovierung des Raums sowie die Wiederbeschaffung einer gleichwertigen Küche übernommen werden sowie auch das Beheben von Schäden an der Elektrik (verschmorte Steckdosen etc.).
Wie ist da aber der genaue Ablauf? Kann ein Handwerkbetrieb (z.B. Maler, Elektriker) frei gewählt werden oder wird das von der Versicherung vorgegeben?
Wird in etwa geschätzt, was eine gleichwertige Küche in der Wiederanschaffung kostet und dieser Betrag dann erstattet?
Danke für Hinweise!
3 Antworten
Ob der Neu- oder der Zeitwert erstattet wird, steht im Versicherungsvertrag.
Dass die Hausratversicherung Schäden an Wänden, Decke oder gar Installationen übernehmen wird, glaube ich aber kaum. Das macht höchstens die Brandversicherung/Gebäudeversicherung (falls es eine gibt).
Gebäude und Hausrat als Zeitwertversicherung gibt es bei ständig bewohnten Immobilien praktisch GAR NICHT°
Als 1. musst du dir darüber im Klaren sein, dass Malerarbeiten einen Gebäudeschaden betreffen und mit deiner Hausratpolice nichts zu tun hat.
Des Weiteren sollte IM VORFELD -also lange bevor Handwerker beauftragt werden- die Frage der groben Fahrlässigkeit geklärt werden, welche regelmässig in (älteren) Hausrat- und Gebäudepolicen ausgeschlossen sind!
Im Feuerschadenfall ist meiner Kenntnis nach IMMER die Polizei hinzuzuziehen. Dann kann man die Ursache nicht mehr "türken"!
Ich will ja der Versicherung nicht zu weit vorgreifen, aber im vorliegenden Fall kann man in mancherlei Hinsicht schon einmal Entwarnung geben:
Zum Einen ist ja das "Alles-oder-Nichts-Prinzip" mit der VVG-Reform bereits vor Jahren gekippt worden. So kann - unabhängig vom vorliegenden Bedingungswerk - der Versicherer nicht mehr hingehen und die Leistung nach einer Obliegenheitsverletzung komplett verweigern. Allenfalls anteilig ist ein Abzug noch möglich.
Und ob das im vorliegenden Fall gegeben ist, erscheint auf der Grundlage der Schilderung wenig wahrscheinlich: Schließlich war die Tante in ständiger Nähe zur Pfanne und konnte schnell Maßnahmen zur Schadenminderung ergreifen. Und im reinen Überhitzen einer Pfanne sehe ich persönlich noch keine grobe Fahrlässigkeit...
Dein zweifelsohne korrekter Kommentar macht meine Antwort nicht falsch.
Also ich hab auch mal gelesen, daß die Versicherung in solchen Fällen keine grobe Fahrlässigkeit unterstellen kann und dazu gibt es auch entsprechende Gerichtsurteile.
Und daß man bei einem Feuerschaden grundsätzlich immer die Polizei hinzuziehen muß, hab ich so auch noch nie gehört. Es kommt doch immer auf das Ausmaß des Schadens an, oder?
Warum muß jemand, der einen Zimmerbrand noch rechtzeitig bemerkt und ihn selbst löschen kann, zwangsläufig die Polizei rufen?
Sobald die Feuerwehr alarmiert wird, kommt die Polizei ja automatisch auch dazu, oder?
Aber wenn keine Feuerwehr gebraucht wurde, wozu dann die Polizei?
Es handelt sich in diesem Fall auch nicht um eine Mietwohnung, sondern um Wohneigentum bzw. um ein freistehendes Haus. Einer dritten Person kann hier also auch kein Schaden entstanden sein, sondern nur meiner Tante selbst.
Von der Versicherung wurde die Frage nach der Polizei jedenfalls nicht gestellt.
Alles was auf Dauer mit dem Gebäude fest verbunden ist, fällt in den Bereich der Gebäudeversicherung. Also Anstrich, Tapeten,Einbauten usw.
Alles, was sich im Raum an Einrichtung befindet, fällt in den Bereich der Hausratversicherung. Hier wird entscheidend sein, wie schwerwiegend die Beschädigung ist. Wenn nur eine Verußung an der Einrichtung vorhanden ist, wird die Reinigung erstattet.
Ich empfehle Ihnen, auf einer Begutachtung durch einen Beauftragten des Versicherers zu bestehen. Der gibt auch meist hilfreiche Tips, wenn er gefragt wird..
Sollte die Küche durch den Brand irreparabel beschädigt sein, kommt es darauf an, welche Hausratbedingungen dem Vertrag zugrunde liegen. Sind es die VHB 74 oder VHB84 ff (Verbundene Hausraversicherung), dann können Sie mit einen Neuwertentschädigung rechnen. Immer vorausgesetzt, die Versicherungssumme entspricht dem Wert des Hausrats.
Ja, die gibt es auch beim selben Versicherer. Dann wird ihr der Berater schon sagen, wie es weiter geht.
In den Vertrag müßte ich dann mal schauen, aber Zeitwert wäre ja so gut wie nichts, denn die Küche ist schon relativ alt. Da könnte man sich die Versicherung gleich sparen.
Sinn macht eigentlich nur der Wiederbeschaffungswert und hier steht das z.B. auch so:
https://www.friendsurance.de/blog/hausratversicherung-neuwert-zeitwert/
Hausratversicherung = Neuwertversicherung