Wie komme ich aus dem Grundbuch raus?

8 Antworten

Wenn Du mit Deinem Mann zusammen im Grundbuch stehst gehört das Haus euch beiden zu gleichen Teilen - es sei denn es gibt eine andere vertraglich fixierte und notariell beglaubigte Regelung.

Jeder Notar kann nun mit Dir und ggf. Deinem Mann einen Vertrag aufsetzten, in dem geklärt wird wie Du Deinen Anteil abtrittst und an wen das unter welchen Bedingungen geht. Ggf. kommt dann auch noch die Bank ins Spiel bzw. Dein Insolvenzverwalter, denn irgendwie muss ja Dein Vermögensstatus geklärt werden bzw. Dein Vermögen dazu herhalten die Forderungen Deiner Gläubiger zu begleichen.

Erst wenn solche Fragen geklärt sind und vom Notar vertraglich fixiert wurden, kann dieser hingehen und die beim Liegenschaftsamt aus dem Grundbuch austragen lassen bzw. die neuen Besitzverhältnisse dort eintragen lassen.

Ich stehe ja alleine im Grundbuch und wir haben einen gemeinsamen Kredit bei der Bank. Ich bin Privatinsolvent und das ganze habe ich vor der Trennung gemacht.

Im Moment verstehe ich es so das ich jetzt 7 Jahre nur meinen Pfändungsfreibetrag zur Verfügung habe und nach den 7 Jahren habe ich die gleichen Schulden wieder die ich dann wieder nicht tilgen kann?

@Zimtschnecke84

Also nach erfolgreicher Privatinsolvenz bist Du schuldenfrei - sonst macht die Insolvenz keinen Sinn.

Warum Dein Haus nicht mit in die Insolvenz hinein gerechnet werden sollte ist mir schleierhaft - erst recht, da es nicht von Dir bewohnt wird. Es also verkaufen bzw. Zwangsversteigern dürft kein Problem darstellen, da es Dich nicht obdachlos macht. Wenn Dein Mann dort wohnt müsste man das quasi als Mietverhältnis ansehen, das von einem Verkauf erstmal nicht berührt würde. Er könnte aber auch die Schulden übernehmen und dafür Eigentümer des Hauses werden... Das sind aber alles die Regelungen, wie sie ein Notar in einem Vertrag festhalten muss, damit dann eine Grundbuchänderung erfolgen kann.

Das Haus gehört Dir weil Du im Grundbuch stehst. Also muss es auch für die Begleichung Deiner Schulden heran gezogen werden. Da sollte Dein Insolvenzverwalter wissen. Vermögen zurück halten ist bei einer Insolvenz verboten und kann Dir eine ganze Menge Ärger einbringen! Wenn das Haus selber finanziert wurde - also Schulden auf dem Haus liegen - wird es sicherlich auch einen Eintrag einer Grundschuld im Grundbuch geben, der der entsprechenden Bank als Sicherheit gedient haben wird. Daher wird die Bank im Falle dass Du deren Forderungen nicht mehr begleichen kannst sich sowieso das Haus holen bzw es Zwangsversteigern um ihren Kreditausfall - den sie im Falle Deiner Insolvenz haben - möglichst klein zu halten. Damit wärst Du dann auch aus dem Grundbuch raus...

Mit der Insolvenz kenne ich mich nicht aus, aber aus dem Grundbuch kommst du nur über einen notariellen Kaufvertrag. Hier wäre dein Ex wohl der passende Käufer, wieso bedient der noch den gemeinsamen Kredit, wenn die Insolvenz schon "älter" als die Scheidung ist ? Wie du diesen Vertrag inhaltlich gestaltest, sollte der Insolvenzverwalter eigentlich wissen! 

Dein ex kauft deinen Teil ab und ist alleiniger Eigentümer.
Ein Notar ist die behilflich.
Anders als deinen Anteil verkaufen ist nicht.

Hallo,

aus dem Grundbuch kommst du nur durch eine Schenkung oder durch einen  Kaufvertrag (beides notariell beurkundet) heraus.

Ganz einfach, abtreten und die Löschung beantragen. Kosten Notar ca.190€