Wie kann man nach Tod des Ehepartners den Grundbucheintrag ändern?

7 Antworten

Du gehst mit deinem Familienbuch, der Sterbeurkunde, deinem Personalausweis  und evtl vorhandenem Testament zum Nachlaßgericht, beantragst einen Erbschein.

 Je nach Land und Durchsetzungskraft kannst du mit dem Erbschein und deinem Personalausweis beim Grundbuchamt auch die Berichtigung des Grundbuches beantragen. Der Weg über den Notar ist stressfreier. 

Hallo,

mit dem Erbschein kann man die Berichtigung des Grundbuches  innerhalb von zwei Jahren kostenfrei durchführen lassen. Mit Notar ist bequemer erzeugt aber zusätzliche Kosten.

@DerGeodaet

Ich weiß, aber nachdem was ich mir bei uns in dem Zusammenhang schon alles anhören musste, schreib ich das gerne so :-) . Selbst Menschen, die ich als resolut kenne, sind bei uns im Land beim Rechtspfleger raus, zum Notar und haben bei mir ihren Vorrat an Beamtensprüchen abgeladen.  

Du kannst Deinen Umschreibungsantrag direkt beim Grundbuchamt anbringen, einen Notar benötigst Du nicht.

Für die Berichtigung des Grundbuchs ist allerdings die Beibringung folgender Dokumente erforderlich: Erbschein, Testament, Erbvertrag...

Am besten, Du rufst beim Grundbuchamt an und lässt Dir einen Termin geben. Die Rechtspfleger helfen Dir. 

Mit den Erbschein oder eindeutigen notariellen Testament + Eröffnungsurkunde zum Grundbuchamt und den Eintrag ändern lassen.

Es müssen natürlich alle Erben zustimmen.

Hauptproblem und Aufwand ist es natürlich den Erbschein zu bekommen. Der Erbschein kann beim Nachlassgericht beantragt werden, die sagen Ihnen auch, welche Dokumente sie genau benötigen.

Das macht man beim Notar. Also selbigen aufsuchen, der wird dabei auch mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Mit einem Erbschein kannst du das jederzeit machen, auch dann erst, wenn du das Haus in Jahren verkaufen willst. Dann wäre das ein kostenloses Abwaschen.

Den Erbschein solltest du aber bald beantragen.