Wie kann ich meinen Familienamen ändern lassen?
Hey Leute,
ich möchte gerne meinen Nachnamen ändern lassen, welche Möglichkeiten hätte ich da, ausser Heiraten zu gehen ;) ?
Gerne möchte ich den Nachnamen meines Stiefvaters annehmen (Er ist mit meiner Mutter verheiratet und auch heissen meine Geschwister alle anders als ich)
Zu meinem leiblichen Vater habe ich keinerlei Kontakt bzw. "Bezug".
- Will mit ihm auch nichts zu tun haben, doch das ist ne andere Geschichte. Ich hasse es mit meinem Vater in "Verbindung" gebracht zu werden, zudem "hasse" ich meinen Nachnamen und versuche sog ut es geht diesen zu "verstecken"... Echt ekelhaft wenn ich damit angesprochen werde, möchte gerne mit meinem Vater "abschliessen" & den Namen nichtmehr hören/lesen!
Mit welchen Kosten könnte ich da rechnen?
Welche Möglichkeiten hätte ich?
Danke für Eure Hilfe!
10 Antworten

Laut Namensänderungsgesätz lässt sich der Familienname wie auch der Vorname nur ändern, wenn ein wichtiger Grund das rechtfertigt. Doch was wichtig und was nicht wichtig ist, darüber schweigt das Gesetz. Näheres findet man erst in der dazu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift. Als wichtig genug für eine Namensänderung gelten demnach unter anderem:
•ein Name, den die Mehrheit mit anstößigen Gedanken verbindet,
•ein lächerlich klingender Name oder der zu entsprechenden Wortspielen verleitet,
•ein Name, der sich nur schwer schreiben bzw. aussprechen lässt oder
•eine Rückkehr zum früheren Nachnamen für Verwitwete oder Geschiedene - das gilt nach einer Scheidung auch für Kinder, wenn fortan ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat.
Nichtgefallen, Wünsche nach einem klangvolleren Namen oder Ähnlichem reichen dagegen nicht. Schwer wird es auch für Schuldner oder Vorbestrafte. Schließlich ließe sich die Namensänderung auch zur Verschleierung missbrauchen. Andererseits kann ein Täter nach verbüßter Strafe zur weiteren Resozialisierung seinen seltenen und eng mit der Straftat verbundenen Nachnamen ändern lassen. Dafür muss die breite Bevölkerung aufgrund der vorherigen Berichterstattung aber beim Hören des Namens an die Tat denken.
Ganz allgemein gilt, dass eine Änderung des Nachnamens höheren Hürden als der des Vornamens begegnet. Dasselbe gilt für Erwachsene, die schon im Leben stehen, im Vergleich zu Kindern.
Eine Namensänderung kostet Geld
Bei erfolgreicher Änderung erhält man eine Urkunde, mit der man die Namensänderung nachweisen und neue Papiere beantragen kann. Bei einer Ablehnung ergeht hingegen ein Bescheid, gegen den man Widerspruch oder bundeslandabhängig sofort Klage zum Verwaltungsgericht einlegen kann. Häufig verweist die Behörde vorab zur Kostenvermeidung darauf, den Antrag lieber zurückzuziehen. Denn auch bei einer Ablehnung werden Gebühren fällig, auch wenn regelmäßig nur zu einem Bruchteil im Vergleich zur erfolgreichen Namensänderung.
Für das Namensänderungsverfahren sind das bei Änderung des Familiennamens von 2,50 Euro bis hin zu 1022 Euro pro Person, bei Änderung des Vornamens sind es immerhin zwischen 2,50 Euro und 255 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die notwendige Änderung verschiedener Dokumente wie Ausweise und Führerschein. Nicht zuletzt sollte man gerade Versicherungen und Banken sowie Arbeitgeber und Vermieter schnell über den neuen Namen informieren.


Da gehst du einfach auf deine Gemeindeverwaltung und fragst. Namensänderungen sind nur in Ausnahmefällen möglich. Sog. Härtefälle muss man begründen z.B. wenn es Gewalt, Missbrauch oder Ähnliches in der Familie gab und dann wird das von einem Sachbearbeiter entschieden. Die Kosten kannst du erfragen. Das kostet dich ein paar Minuten Zeit und dann weißt du es ganz genau. Der Punkt ist nämlich, dass es sehr wohl allgemeine Regelungen gibt, aber die werden von Amt zu Amt jeweils ein bisschen großzügiger oder strenger ausgelegt. Am Ende hängt es von deiner Begründung ab und ob man diese als ausreichend befindet.

Denn das Namensänderungsgesetz(NamÄndG), das den Wechsel von Familien- und Vornamen bundesweit regelt, besagt unter anderem, dass es einen wichtigen Grund für die Änderung geben muss.
Die häufigsten Gründe dafür sind laut Mayer die fremdsprachige Herkunft von Namen und damit verbundene Schwierigkeiten im Alltag, zuletzt aber auch vermehrt seelische Belastungen.
Evtl. könnte man dies als seelische Belastung durchgehen lassen. Einfach mal beim Amt melden und schauen ob es möglich ist.
Kostenpunkt kann aber bis 1000 Euro sein und Bearbeitungszeit bis 10 Wochen :/
Als wichtiger Grund für eine Namensänderung wird z. B. gewöhnlich auch akzeptiert:
Kind noch minderjährig und lebt im Haushalt der Antragsteller (Mutter und deren Ehemann)
weitere (minderjährige) Halbgeschwister, welche den beantragten Familiennamen schon führen
wenig oder keinen Kontakt zum Vater, noch offene Forderungen von Unterhalt