Wie kann ein Minderjähriger ein Haus und Grundstück erben?

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Auch Kinder können ganz normal erben. Die Eltern müssen aber zustimmen, denn es kommen mit dem Erbe ja auch Folgekosten. Selbst wenn Haus und Grundstück voll bezahlt sind, fallen ja Steuern und sonstige Grundsbesitzabgaben an. Die Eltern müssen bei ihrer Entscheidung natürlich das Wohl des Kindes berücksichtigen und dürfen das Erbe auch nicht ohne Weiteres verkaufen. Wird die Erbeschaft angenommen, ist das Kind rechtlich gesehen Eigentümer und die Eltern Verwalter. Es kann auch sein, dass vom Gericht ein Nachlassverwalter eingesetzt wird, der das ERbe verwaltet, bis das Kind volljährig ist, vielleicht ist im Testamtent ja auch schon eine entsprechende Bestimmung vorhanden. Das Erbrecht ist sehr explizit. Da ja der Vater oder die Mutter das Kind der verstorbenen Oma ist, besteht ja auch noch ein Pflichtteilsanspruch, der aus dem Erbe bezahlt werden muss.

Gesetzliche Erben sind die Abkömmlinge nicht Enkel.

eigentlich ist es nicht möglich, das die Oma eines Minderjährigen ihrem Enkel ihr gesamtes Hab und Gut vermacht. Den Kindern (also Elternteil) steht ein Pflichtanteil am Erbe zu.

ansonsten schließe ich mich miboki an.

nein es muss jemand geben der nicht mit dem minderjährigen verwandt ist, der muss dann das ganze verwalten und alles was dazu gehört machen aber es gehört nicht den eltern