Wie ist eine Balliste/ ein Tribok/ ein Katapult waffenrechtlich einzuordnen?
3 Antworten
Gar nicht, das deutsche Waffengesetz berücksichtigt nur tragbare Gegenstände.
Ich persönlich hab die Antwort nicht, aber vielleicht solltest du jemanden "professionellen" fragen, der sowas hat und benutzt:
Es sind Wurfmaschinen.
Oops - mein Fehler - ich habe "waffentechnisch" statt "waffenrechtlich" gelesen.
Nun, es sind Schusswaffen gleichgestellte Gegenstände, welche feste Körper verschießen und deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann. Gemäß Anlage 2 WaffG müßten dann Erwerb, Besitz und das Führen erlaubnisfrei sein, darüber hinaus gelten die Vorschriften für den Umgang mit Waffen. Denke ich...
Ich würde sehr empfehlen, sich freiwillig eine solche Einschränkung aufzuerlegen, obwohl die gesetzgebenden Behörden kaum an mittelalterliches Kriegsgerät gedacht haben.
Das ist mir schon klar, aber wie ist ihr Einsatz im Sinne des Waffengesetzes geregelt? Zum Beispiel:
Gilt für sie die Beschränkung auf das schießen im einigen Befriedigten Bezirk(Grundstück), wie bei anderen Erlaubnisfreien Waffen(Paragraph 12 WaffG)?