Wie ist das mit den Fahrtkosten bei Kleinunternehmern auf Rechnungen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bekommst Du die Reisekosten erstattet und musst sie nur verauslagen oder rechnest Du diese ab?

Es gibt da nämlich zwei Möglichkeiten.

Entweder Du verauslagst die Reisekosten, reichst die Originlbelege bei dem Auftraggeber ein, und dieser erstattet Dir Deine Auslagen. Dann haben die auf Deiner Rechnung und auch in Deiner Gewinnermittlung nix zu suchen. Du solltest einen separaten Beleg (Reisekostenabrechnung, Auslagenerstattung etc.) anfertigen.

Zweite Möglichkeit - Du erfasst die Reisekosten tatsächlich als Aufwand in Deiner Gewinnermittlung. Die Originalbelege bleiben bei Dir. Auf Deiner Rechnung sind sie Bestandteil Deines Honorars - somit Einnahmen. Der Tranzparenz halber solltest Du die Reisekosten aber auf der Rechnung extra ausweisen.

Das Ergebnis ist für Dich in beiden Fällen gleich. Für Deinen Auftraggeber ist aber die Variante 1 möglicherweise sinnvoller, weil er, wenn er denn vorsteuerabzugsberechtigt ist, den Vorsteuerabzug auf die Bahnrechnungen geltend machen kann.

Ich wütde den Punkt reisekosten schon extra auflisten aber nicht weiter auf Details eingehen verpflegung, unterkunft während der Reise und Reisezeit kannst du ja auch verrechnen.