Wie hoch können die Kosten bei einer Abmahnung für eine B2B-Akquise-E-Mail sein?
Hallo,
ich betreibe ein Online-Portal für Handwerker. Auf dem Portal vermittle ich Aufträge an passende Handwerker. Ich möchte nun weitere Handwerker für mein Portal akquirieren und diese dazu per E-Mail anschreiben. Ich weiß, dass das auch im B2B-Bereich nicht zulässig (nur per Telefon wenn ein Interesse des Unternehmens "bewiesen" werden kann).
Wie hoch können die Kosten bei einer Abmahnung werden, wenn ich einen Handwerker anschreibe und ihm eine Zusammenarbeit anbiete möchte?
2 Antworten

Kommt drauf an, was da zum Zug kommt.
DSGVO kann da schon sehr hoch sein.
Es ist da halt generell eine schlechte Idee sowas per E-Mail zu machen.
Ausnahmen sind halt eben immer § 7 Abs. 3 UWG und Art 6 Abs. 1 lit f DSGVO
Beide werden aber sehr eng gesteckt und dann auch geprüft im fall der Fälle.

Weshalb schreibst du diesen Handwerker nicht per Brief an?
Dies ist ja schließlich auch erlaubt.

Die Unternehmen, die keine Abmahnung, oder ein Bußgeld von der Bundesnetzagentur erhalten möchten.
Na ja, wir sind ein IT-Unternehmen im Jahr 2020... wer schreibt denn da bitte noch Briefe?!