Eine Freundin ist zu einer Geldstrafe verurteilt worden, wegen vors. Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Sie wurde nur GESEHEN, nicht rausgezogen und Beweisfotos gibt es auch keine.
Das ist doch garnicht üblich, auf so einem Wege verurteilt zu werden?!
Hätte sie nicht rausgezogen werden müssen, Führerschein zeigen usw?
Zeuginnen gab es 2. Polizeiauszubildende und deren Verwandte.
Sie soll in eine Tiefgarafe gefahren sein.
Das komische hierbei ist, dass meine Freundin und auch ich die 2 von der Schule früher kennen. Da gehts definitiv um Neid bzw. die haben irgendwas gegen Sie. Evtl. ist es auch einfach nur weil sie wahnsinnig hübsch ist.
Ist jedenfalls ja schonmal sehr verdächtig. So könnte ja jeder zur Polizei gehen, sich irgendeine Person schnappen. 2 gegen 1 und irgendein Mist verzapfen. Zeugenaussagen alleine dürften doch nicht ausreichen? Könnte ja alles gelogen sein bzw. man kann sich ja auch mal vergucken.
Nun gut. Jedenfalls hat sie sich von einem damaligen Kumpel helfen lassen, den Einspruch zu schreiben. Der war aber nur beschränkt auf die Höhe der Geldstrafe, da sie momentan leider von Hartz 4 lebt. Wäre es nicht sinnvoller gewesen gegen die komplette Strafe den Einspruch zu machen? Bzw. hätte das überhaupt was gebracht?
Bei der Gerichtsverhandlung waren die 2 Zeuginnen auch garnicht anwesend, da nicht in dem Sinne verhandelt wurde, weil der Einspruch ja nur gegen die Geldstrafe ging. Ein großer Fehler schätze ich, da sie somit indirekt die Strafe anerkannt hat. Nunja nachher ist man immer schlauer.
Aber wäre der Fall nicht sowieso so ausgegangen, dass die Freundin die Geldstrafe bekommen hätte bzw. evtl nur noch mehr Gerichtskosten entstanden wären, hätte sie den Einspruch anders geschrieben?
Bitte kein Halbwissen. Ich brauche hier wirklich Infos, die stimmen. Am besten von Leuten die sich damit wirklich auskennen.
DANKE ;)