Wie Funktioniert die Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Legislative, wenn der Bundeskanzler und/oder Minister gleichzeitig Parteivorsitzende sind?
Oft ist es ja so das der Bundeskanzler, oder ein Minister in der Regierung, also die ganz klar zur Exekutive gehören. Auch Parteivorsitzende der Parteien im Bundestag (Der Legislative) sind und auf diese enormen Einfluss ausüben.
Dann sind doch aber die Gewalten der Exekutive und der Legislative nicht wirklich getrennt, wenn die Einflussreichsten Personen der Exektuive auch gleichzeitig die Sind welche in der Legislative das meiste zu sagen haben?
5 Antworten
Die Exekutive ist die Bundesregierung: Bundeskanzler und Minister, in begrenztem Maße auch der Bundespräsident.
Die Legislative sind: Bundestag, Bundesrat und in begrenztem Maße auch der Bundespräsident.
Die Judikative sind: alle Gerichte einschließlich des Bundesverfassungsgerichts.
In den Bundestag ziehen prinzipiell unabhängige Abgeordnete ein, die gewöhnlich Fraktionen bilden, zu denen sich Mitglieder derselben Partei zusammenfinden. Die politische Arbeit der Fraktionen koordinieren Fraktionsvorsitzende und ihre Stellvertreter. Die Bundesparteivorsitzenden üben dabei nur sehr begrenzten Einfluss aus, selbst wenn sie Mitglieder der Bundesregierung sind, was nicht zwangsläufig sein muss - Bundeskanzler Scholz z. B. ist kein SPD-Vorsitzender! Regierungsmitglieder sind abhängig von den Fraktionen und ihren politischen Ansichten sowie Zielen, weil die Regierung - präzise: der Bundeskanzler - von den Regierungsfraktionen gewählt wurde und die Regierungsarbeit von diesen sowie den Oppositionsfraktionen kontrolliert wird. Freilich sind die Regierungsfraktionen auch gefordert, mit Mehrheitsentscheidungen zu Gesetzesvorhaben der Regierung diese zu tragen und zu unterstützen. Denn ein Scheitern der Regierung durch Verweigerung der Unterstützung der Fraktionen würde auch zu Lasten der Fraktionen selbst gehen, deren Abgeordnete dann ihre politischen Vorstellungen nicht mehr umsetzen und bei möglichen Neuwahlen - sh. das kürzliche Scheitern der Ampel - auch ihr Bundestagsmandat verlieren könnten. Daher muss die Regierung sich vorallem bemühen, Gesetzesvorschläge vorzulegen und im Kabinett abzustimmen, die auch mit den Vorstellungen der Fraktionen übereinstimmen, die die Regierung tragen. Regierung und Regierungsfraktionen sind aufeinander angewiesen und voneinander abhängig, die erforderliche Konsensfindung zwischen Regierung und Fraktionen nehmen die Fraktionsvorsitzenden wahr, keine Bundesparteivorsitzenden!
Ferner muss jeder Gesetzesvorschlag, nachdem er im Bundestag beschlossen wurde, auch dem Bundesrat zugeleitet werden, dessen Zustimmung bzw. Einvernehmen erforderlich ist. Da die Länderregierungen von verschiedenen Landesparteien gebildet sind, haben Bundesparteivorsitzende hier kaum Einflussmöglichkeiten.
Durch dieses politische Zusammenspiel bleiben Exekutive und Legislative nicht nur formal, sondern auch real getrennt. Die korrekte, verfassungskonforme Arbeit von Bundesregierung und Bundestag wird zudem von Bundespräsident und Bundesverfassungsgericht überwacht, ggf. gerügt oder korrigiert. Im Bundestag selbst übt eine solche Funktion die Opposition aus, die daher wesentliche Bedeutung für unsere Demokratie hat.
Oft ist es ja so das der Bundeskanzler, oder ein Minister in der Regierung, also die ganz klar zur Exekutive gehören.
Also soweit ich das noch aus dem Sozialkundeunterricht weiß, gehört die Regierung ganz klar zur Legislativen und nicht zur Exekutiven. Parteien per se, sind überhaupt nicht Teil der staatlichen Gewalt.
Nein sie erlassen Gesetze für die Umsetzung und Durchführung gibt es dann Polizei, Feuerwehr, Ordnungsamt oder viele andere Behörden die danach arbeiten und handeln. Das ist die exikutive.
Nein. Das Parlament also der Bundestag erlässt Gesetze die Exekutive als die Bundesregierung setzt sie um, Ich habe einen Link von der Bundeszentrale für Politische Bildung verlinkt wenn du das nachlesen willst.
Mir wäre neu wenn Regierungsmitglieder am Schalter einer Behörde sitzen und Anträge bearbeiten oder zu Einsätzen fahren. Das ist das UMSETZEN!
Nein.
Aber schlussendlich sind es die Beschlüsse der Regierung die diesen Sagen wie sie das Umzusetzen haben
Die erlassen aber Weisungen die dann in der Behörde umgesetzt werden müssen.
Ein beispiel aus meiner Arbeit: zwischen uns und dem Finanzamt gab es eine Meinungsverschiedenheit zur Auslegung eines steuergesetzes. Das Finanzamt hat dann da sie sich auch nicht ganz sicher waren im landesfinanzministerium nachgefragt. Das hat, ohh wunder zu unserem Nachteil entschieden und das Finanzamt angewiesen unseren Einspruch abzulehnen.
P.S. Wir haben dann geklagt und vor dem Finanzgericht weitgehend recht bekommen
Die Gesetze beschließt das Parlament als Legislative. Und da sind die Abgeordneten nur ihrem Gewissen unterworfen und nicht ggü dem Parteivorsitzenden /Bundeskanzler als Regierungschef = exekutive Weisungsgebunden.
Da die Abgeordneten aber idr in der Partei und auf den wahllisten bleiben wollen sieht die Praxis oft anders aus...
Es geht um viel Geld als Abgeordneter, da bleibt das Gewissen auf der Strecke.
Die Exekutive ist die Polizei zb. auch. Somit sind die Gewalten eher getrennt. Ohne Verbindung ist das aufrecht erhalten der öffentliche Ordnung in Notfällen beispielsweise nicht möglich
Exekutive, Judikative sind unabhängig zur Legislative.
Wie bitte sind die Exekutive und Legislative unabhängig wenn Minister, in der Bundesregierung (Dem Höchsten Organ der Exekutive) gleichzeitig Parteien in der Legislative vorstehen.
Ich habe auch mal gelernt das es so sein sollte, Ich sehe einfach nicht wie das in der Praxis funktioniert.
Nehmen wir an, die Gesetzgebung verabschiedt ein Gesetz.
Das hat dann die Folge, dass dieses Gesetz von Polizei und Gerichten durchgesetzt werden muss.
Sie dürfen nicht auf eigene Verantwortung handeln.
Das Gesetz wurde von den gewählten Volksvertretern verabschiedet und ist somit völlig korrekt.
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Nein die Bundesregierung aka der Kanzler und die Minister sind das höchste Organ der Exekutive