Wie findet ihr es dass ca 50% der abgeordneten sowas heute abgelehnt haben?
- Einführung dauerhafter Grenzkontrollen zu allen deutschen Nachbarländern.
- Erlass eines Einreiseverbots für alle Menschen ohne gültige Einreisedokumente – auch wenn sie ein Schutzgesuch äußern.
- Ausreisepflichtige sollen inhaftiert werden und Abschiebungen müssten täglich erfolgen. Regelmäßige Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien sind vorgesehen.
- Der Bund muss die Länder beim Vollzug der Ausreisepflicht mehr unterstützen, etwa bei der Beschaffung von Reisepapieren. Es sollen Bundesausreisezentren geschaffen werden. Die Bundespolizei soll auch selbst Haftbefehle für Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam beantragen können.
- Ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder sollen in einem unbefristeten Ausreisearrest bleiben, bis sie freiwillig in ihr Heimatland zurückkehren oder die Abschiebung vollzogen werden kann.
Der Bundestag hat mit einer Mehrheit FÜR den 5-Punkte-Plan von CDU/CSU gestimmt. 348 Abgeordnete stimmten für den Entschließungsantrag, 345 dagegen.
345 verhindert echte Lösungen?
4 Antworten
Hallo,
die Anträge der CDU verstoßen in Teilen gegen geltendes Recht, gegen internationsle Verpflichtungen, die dieses Land eingegangen ist, möglicherweise gegen die Verfassung. Sie ändern genau null daran, dass die zuständigen Behörden schon jetzt personell und dadurch, dass die Vorschriften von der Politik ständig verschärft werden, absolut überfordert sind: wer ständig nachlesen muss, was denn heute genau gilt und dann nach wegen suchen muss, wie in der Praxis umzusetzen sein könnte, kann sich nicht seinen eigentlichen Aufgaben widmen. Jeder Abgeordnete, der sich verpflichtet sieht, Schaden von diesem Land abzuwenden, hätte sie ablehnen müssen.
Wie findet ihr es dass ca 50% der abgeordneten sowas heute abgelehnt haben?
Erschreckend finde ich das.
Das heißt nämlich das etwa die hälfte der Abgeordneten entweder nicht weiß wie Europäisches und Deutsches Recht aussieht oder das absichtlich ignoriert!
Eben! Sowohl nach deutschen als auch nach EU-Recht sind alle Maßnahmen zulässig
Falsch!
Einführung dauerhafter Grenzkontrollen zu allen deutschen Nachbarländern.
Ist gegen Eu-Recht!
Grenzkontrollen innerhalb des Schengenraumes sind nur vorübergehend und nur in Notsituationen wie der hoffnungslosen Überlastung der Polizei rechtmäßig.
Eine Maßnahme die die Polizei nicht entlasten sondern überlasten würde wäre somit schon ein Oxymoron im Sinnes dieses Gesetzes.
Erlass eines Einreiseverbots für alle Menschen ohne gültige Einreisedokumente – auch wenn sie ein Schutzgesuch äußern.
Ist gegen ARtikel 1 Grundgesetz!
Paragraph 18, Asylgesetz:
Asylgesetz (AsylG)§ 18 Aufgaben der Grenzbehörde(1) Ein Ausländer, der bei einer mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörde (Grenzbehörde) um Asyl nachsucht, ist unverzüglich an die zuständige oder, sofern diese nicht bekannt ist, an die nächstgelegene Aufnahmeeinrichtung zur Meldung weiterzuleiten.
(2) Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn
1.
er aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreist,
2.
Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein anderer Staat auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist und ein Auf- oder Wiederaufnahmeverfahren eingeleitet wird, oder
3.
er eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er in der Bundesrepublik Deutschland wegen einer besonders schweren Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt worden ist, und seine Ausreise nicht länger als drei Jahre zurückliegt.
(3) Der Ausländer ist zurückzuschieben, wenn er von der Grenzbehörde im grenznahen Raum in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise angetroffen wird und die Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen.
Das Allgemeinwohl scheint für die Parteien sekundär zu sein. Sie stimmen eher im Sinne der eigenen Partei ab.
Ich finde es gut, denn der Fritze Übermut hat was in der Pipeline was sowieso scheitert im Bundesrat und / oder vor dem BVG,
Das ist Unsinn.
Das war doch nur ein Antrag der Union. Da kommt nichts vor den Bundesrat. Und erst recht nicht vor das das BVerfG.
Will ja nur klarstellen welche Hürden es noch gibt. Die Kinder hier glauben ja schon dass jetzt die AgD-Diktatur ausbricht.
Damit hast du natürlich recht.
Es ist schon erschreckend, was hier allgemein bei den Usern für politische Bildungslücken bestehen.
Eben! Sowohl nach deutschen als auch nach EU-Recht sind alle Maßnahmen zulässig und werden in anderen EU-Ländern schon praktiziert!