Wie darf man diese Gesundheitsfrage verstehen?

6 Antworten

@Schwarzmalern,

für deine Fragen, steht dir der Versicherungsvermittler zur Verfügung, der alle Gesundheitsfragen mit dir durch geht.

Und bevor man hier antwortet, müsste man alle Fragen im Antrag kennen!

Das sind alle Gesundheitsfragen.

Der Versicherungsmakler sagte mir, er wisse dies auch nicht so genau. Soviel dazu.

1. Körpergröße und Gewicht --> Annahme bis BMI 32 möglich

 

 

2. Besteht bereits aufgrund einer Krankheit oder Behinderung Pflegebedürftigkeit (auch wenn noch nicht ärzt- lich festgestellt) oder wurden jemals Anträge auf Leistungen aus einer privaten oder gesetzlichen Pflegever- sicherung gestellt oder ist geplant oder angeraten, einen Antrag auf Leistungen aus einer privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung zu stellen?

 

 

 

3. Besteht zurzeit oder bestand in den letzten fünf Jahren eine der folgenden Krankheiten?

Hinweis: Es sind jeweils nur die Diagnosen hinter dem Doppelpunkt relevant.

 

--> Demenz, Alzheimer, sonstige Hirnleistungsstörung, Hirntumor, Wachkoma, Parkinson-Krankheit, Chorea Huntington, Creutzfeld-Jacob, Epilepsie, infantile Zerebralparese, Amyotrophe Lateralsklerose, Muskeldystrophien, Multiple Sklerose, Querschnittslähmung, Hemiparese / Hemiplegie, Kinderlähmung (inkl. Folgen)

--> Knochenmarkserkrankungen

--> Arteriosklerose,koronareHerzkrankheit,Herzinsuffizienz, Schlaganfall, Gehirnblutung, Thrombosen (häufiger als dreimal in den letzten 5 Jahren) chronischobstruktiveLungenerkrankung,Staublunge,Lungenemphysem, Mukoviszidose, Leberzirrhose, Chronische Nierenerkrankung, Diabetes mellitus [„Zucker“]

--> HIV-Infektion, AIDS

--> Muskelschwund, Osteoporose, Morbus Bechterew, rheumatoide / chronische Arthritis [„Rheuma“], Arthrose (mit Schmerzzuständen, Bewegungseinschränkungen)

--> Bösartige Neubildungen (Krebserkrankungen)

--> psychische und psychiatrische Erkrankungen, Suchterkrankungen (Alkohol, Drogen) 

4. Besteht zurzeit eine Schwerbehinderung (Grad der Behinderung mindestens 50 %)*) oder läuft derzeit ein Verfahren auf Feststellung einer Schwerbehinderung bzw. ist dies geplant oder angeraten?

*) Wenn ja, bitte Fotokopie des vollständigen Versorgungsbescheides beifügen. 

@schwarzmaler

Und wo bleibt die wichtigste Frage Nr.5 ???

Sind sie in den letzten 5 Jahren durch Ärzte oder andere Behandler (z.B. Heilpraktiker, Psychotherapeuten) untersucht, beraten oder behandelt worden?

@siola55

die gibt es in diesem antrag definitiv nicht!

@schwarzmaler

Eine Bitte für zukünftige Fragen hier im Forum:

informiere uns dann auch um was für einen Vertrag und um welchen Versicherer es sich handelt und lasse keine wichtigen Details aus.

Ebenso ist mir nicht ganz klar, welche Krankheiten unter den letzten Punkt tatsächlich fallen (psychische und psychiatrische Erkrankungen), denn einige der zu allererst aufgeführten Krankheiten kann man dort ebenso einordnen.

Und zu dieser deiner Fragen, sollte man einfach den Antrag, bzw. die erweiterten Erläuterungen des Antrages durchlesen:

https://www.ukv.de/KVEinfachWeb/docs/Erlauterung337193.pdf

Grundsätzlich empfehle ich dir, wenn dir ein Versicherungsvermittler bei Fragen nicht weiterhelfen kann - schick ihn in die Wüste und suche dir einen anderen.

Manchmal ist es dann auch ratsam, einen anderen Versicherer zu wählen.

Um deine restliche Frage beantworten zu können, müsste ich zumindest mal wissen, welche Krankheiten, Diagnosen und auch bisherige Behandlungen bei Ärzten vorlagen.

Und wenn man die Frage 10 in deinem Antrag genau durch liest, geht es um Diagnosen die ein Arzt in irgendeinem Arztbericht geschrieben hat.

Und manchmal weiß davon noch nicht einmal der Patient etwas.

Bedenke auch, dass der Versicherer bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit innerhalb einer Zeitspanne von bis zu 10 Jahren bei dem behandelnden Arzt die Frage stellen kann, wann bestehende Krankheiten das erste mal aufgetreten sind.

Es ist die Aufgabe deines Maklers/Vertreters dich hier zu beraten!

Wenn du schon so fragst, kann man davon ausgehen, dass irgendeine der Diagnosen zutrifft aber du deswegen noch nie "in Behandlung" warst? Dann ist im Leistungsfall der Ärger vorprogrammiert und du würdest dich wundern was die Ärzte so alles über dich notieren.

Im übrigen wird nicht gefragt ob eine der Erkrankungen festgestellt wurde, sondern ob sie besteht/bestand. Stellt sich im Fall der Fälle halt die Frage ob du das hättest wissen müssen, wenns nicht "offiziell" diagnostiziert wurde.

Ebenso ist mir nicht ganz klar, welche Krankheiten unter den letzten Punkt tatsächlich fallen (psychische und psychiatrische Erkrankungen)

Naja psychische Erkrankungen halt...

denn einige der zu allererst aufgeführten Krankheiten kann man dort ebenso einordnen

Nein. Welche denn?

Laut WHO ist Demenz z.B. eine psychische Verhaltensstörung. Von dem her könnte es auch in den letzten Punkt mit einfließen.

Es gibt definitiv Erkrankungen, welche man sehr lange Zeit selbst nicht wahrnimmt und aus diesem Grunde es auch nie abgeklärt hat.

Ich gebe mal ein fiktives Beispiel:

Eine Frau hat mehrere Aneurysmen im Kopf, erfahren hat sie dies erst, nachdem eines davon platzte.

Der damalige Arzt spricht von eventueller Vererbung auf die Tochter. Bei einer Vorsorgeuntersuchung der Tochter, spricht der Vater von der Erkrankung der Mutter und der Arzt empfiehlt daraufhin eine Untersuchung bei der Tochter durchzuführen.

Da dies allerdings ein sehr entscheidender Eingriff in die Psyche der Tochter wäre, möchte der Vater ihr das Recht der Entscheidung, sich der Untersuchung zu stellen, selbst überlassen.

So.

Nun besteht der vom Arzt ausgesprochene Verdacht, dass da eventuell etwas sein könnte, die Tochter geht aber nie zu einer Untersuchung.

Es besteht somit KEINE Diagnose. Die Tochter hat also keine Erkrankung, oder doch?

@schwarzmaler

Sorry - aber du irrst.

Wenn der Arzt diese Vermutung ausspricht und empfiehlt die Untersuchung durch zu führen, dann muss dies in den Gesundheitsfragen mit aufgenommen werden.

Und daher kann man nicht einfach eine Frage aus dem Zusammenhang beantworten.

Wenn du eine exakte Antwort möchtest, dann solltest du uns den kompletten Antrag zur Verfügung stellen.

@Apolon

Kann die Tochter die Frage ob diese Krankheit besteht besten Gewissens und mit ausreichender Sicherheit mit "Nein" beantworten? Denn danach wird ja gefragt und nicht nach vorliegenden Diagnosen.

Von Vorteil für den VN ist, dass hier nicht gefragt wird ob irgendwelche Behandlungen geplant oder angeraten sind (Vermutlich zumindest, wir kennen den Rest des Antrags nicht).

Aber sollte es deswegen zum Leistungsfall kommen ist hier der Stress vorprogrammiert, wenn keine entsprechende Angabe gemacht wurde. Das heißt nicht, dass eine Nichtzahlung rechtens wäre oder vor Gericht durchzusetzen ist, aber die Wahrscheinlichkeit, dass die Leistung ohne größere (und v.a. langwierige) Probleme ausgezahlt wird geht gegen Null.

@NamenSindSchwer
(Vermutlich zumindest, wir kennen den Rest des Antrags nicht).

Daher habe ich ja auch geschrieben, dass er uns den kompletten Antrag zur Verfügung stellen soll!

@Apolon

1. Körpergröße und Gewicht --> Annahme bis BMI 32 möglich

 

 

2. Besteht bereits aufgrund einer Krankheit oder Behinderung Pflegebedürftigkeit (auch wenn noch nicht ärzt- lich festgestellt) oder wurden jemals Anträge auf Leistungen aus einer privaten oder gesetzlichen Pflegever- sicherung gestellt oder ist geplant oder angeraten, einen Antrag auf Leistungen aus einer privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung zu stellen?

 

 

 

3. Besteht zurzeit oder bestand in den letzten fünf Jahren eine der folgenden Krankheiten?

Hinweis: es zählen nur Diagnosen nach dem Doppelpunkt (hier Pfeil) 

--> Demenz, Alzheimer, sonstige Hirnleistungsstörung, Hirntumor, Wachkoma, Parkinson-Krankheit, Chorea Huntington, Creutzfeld-Jacob, Epilepsie, infantile Zerebralparese, Amyotrophe Lateralsklerose, Muskeldystrophien, Multiple Sklerose, Querschnittslähmung, Hemiparese / Hemiplegie, Kinderlähmung (inkl. Folgen)

--> Knochenmarkserkrankungen

--> Arteriosklerose,koronareHerzkrankheit,Herzinsuffizienz, Schlaganfall, Gehirnblutung, Thrombosen (häufiger als dreimal in den letzten 5 Jahren) chronischobstruktiveLungenerkrankung,Staublunge,Lungenemphysem, Mukoviszidose, Leberzirrhose, Chronische Nierenerkrankung, Diabetes mellitus [„Zucker“]

--> HIV-Infektion, AIDS

--> Muskelschwund, Osteoporose, Morbus Bechterew, rheumatoide / chronische Arthritis [„Rheuma“], Arthrose (mit Schmerzzuständen, Bewegungseinschränkungen)

--> Bösartige Neubildungen (Krebserkrankungen)

--> psychische und psychiatrische Erkrankungen, Suchterkrankungen (Alkohol, Drogen) 

4. Besteht zurzeit eine Schwerbehinderung (Grad der Behinderung mindestens 50 %)*) oder läuft derzeit ein Verfahren auf Feststellung einer Schwerbehinderung bzw. ist dies geplant oder angeraten?

*) Wenn ja, bitte Fotokopie des vollständigen Versorgungsbescheides beifügen. 

@NamenSindSchwer

wie wäre es zum Beispiel mit ADHS?

Ist dies eine Verhaltensstörung? Oder doch auch eine Psychische Erkrankung?

Muss ich so etwas angeben, wenn aber überhaupt keine Diagnose vorliegt?

@schwarzmaler

Ich will hier nun wirklich keine Diagnosen einzeln durchkauen wozu diese gehören. Als Anhaltspunkt kannst du schauen unter welchen Ziffern in der GOÄ die Diagnosen/Behandlungen laufen und zu welchen übergeordneten Bereichen diese Ziffern dann zählen.

Die richtige Vorgehensweise bei deinem "fiktiven" Beispiel wäre folgende:

Der Makler stellt unter wahrheitsgemäßer Angabe des erhöhten Risikos (denn das ist es ohne Zweifel) anonyme Risikovoranfragen um zu schauen zu welchen Konditionen (wenn überhaupt) Versicherungsschutz möglich ist. Auf die Idee sollte übrigens euer Makler selber kommen. Und wenn er Rückfragen dann auch noch mit "keine Ahnung" beantwortet solltet ihr euch wohl einen anderen suchen.

Bei einem Risikozuschlag müsst ihr entscheiden ob es euch die höhere Prämie wert ist.

Bei einem Risikoausschluss müsst ihr entscheiden ob ihr den Versicherungsschutz wollt, wenn genau diese Erkrankung ausgeschlossen ist. Denn wenn man mal ehrlich ist, ist doch genau dieses erhöhte Risiko einer der Gründe, warum man sich überhaupt intensiv für eine Versicherung interessiert, oder nicht?

Wenn kein Versicherungsschutz möglich ist, müsst ihr entscheiden ob ihr den Vertrag ohne Angabe der potenziellen Erkankung schließt. Dann muss halt klar sein, dass gegebenenfalls keine Versicherungsleistung erbracht wird und man dafür sogar noch Geld bezahlt hat.

Im übrigen verjährgen die Rechte des Versicherers vom Vertrag zurückzutreten nach 5 Jahren (10 Jahre bei Vorsatz und Arglist).

wenn man so fragt trifft in 99% der Fälle eine der Erkrankungen zu.

Du solltest mal DRINGEND mit deinem Berater sprechen. Ferndiagnosen können wir alle nicht stellen sondern nur pauschal sagen: wenn eine der Diagnosen auch nur als Verdacht in deiner Patientenakte steht musst Du diese angeben.

die antwort des beraters war: "keine ahnung, so genau kann ich ihnen das gar nicht beantworten!"

@schwarzmaler

Dann brauchst Du einen anderen Berater. wenn der das nicht beantworten kann ist er entweder dumm oder fahrlässig-beides wäre zu deinem Nachteil....

Es geht um Diagnosen die schon gestellt wurden ABER sollte dein Arzt irgendwann mal schriftlich eine Vermutung dazu festgehakten haben, brauchst du starke Nerven und einen guten Anwalt um im Schadensfall dein Recht durchzusetzen.

Wenn ein Arzt eine dieser Krankheiten diagnostiziert hat, dann "Ja"

mit einer gesicherten diagnose oder aber auch bereits bei einer verdachtsdiagnose?

@schwarzmaler

Was verstehst du unter Verdachtsdiagnose?

Ich wurde mal mit Verdacht auf Entzündung der Gallenblase ins KH eingewiesen. Meinst du so was?

@FGO65

Zum Beispiel der Verdacht auf eine erbliche Erkrankung, die man eventuell haben könnte, es aber nur tatsächlich weiß, wenn eine Diagnostik gemacht wurde.