Wie bringe ich das Zippo-Feuerzeug ins Flugzeug?

6 Antworten

Benzinfeuerzeuge duerfen grundsaetzlich nicht mit ins Flugzeug (auch nicht ein einziges "am Mann" getragenes).

Es dennoch in einer Socke zu verstecken, ist eine ziemlich bloede Idee. Dies beweist naemlich, dass du vorsaetzlich gegen die Sicherheitsbestimmungen verstossen hast und du kannst dich nicht mehr mit Fahrlaessigkeit herausreden.

Es wird dir nichts anderes uebrig bleiben, als das Zippo komplett zu entleeren und zu saeubern. Wenn alle mit Benzin getraenkten Teile entfernt wurden - also Docht, Filz, Watte und am besten auch gleich den Feuerstein - und das Feuerzeug somit voellig funktionunfaehig ist sowie auch ein Selbstentflammen ausgeschlossen werden kann - sollte es keine Probleme mehr geben. Die entnommenen Teile musst du dir dann halt am Zielort wieder neu besorgen.

a) Höchstens eins pro Person; b) Für den persönlichen Gebrauch bestimmt; und c) Darf nur verflüssigtes Gas und keinen anderen, nicht aufgesaugten flüssigen Brennstoff, enthalten.

also definiert dieser Zusatz ein Zippo, einen aufgesaugten flüssigen Brennstoff also erlaubt, der einzige nicht aufgesaugte Brennstoff ist Gas bei Feuerzeugen

Jein, wenn das Benzin aufgesaugt wurde, wäre es theoretisch möglich, aber

  • es heißt ja "... nur verflüssigtes Gas ... enthalten"

  • die EU-VO erlaubt keine Brandstoffe an Bord und Feuerzeugbenzin ist meines Wissens ein Brandstoff.

Aber warum wegen eines Zippos so viel Theater machen oder sich mit den Sicherheitsleuten herumstreiten? Auch das LBA hilft da weiter oder die Bundespolizei.

Besser ist doch immer, sich vor einem Kauf zu informieren.

@rudim1950

"•es heißt ja "... nur verflüssigtes Gas ... enthalten" heißt es eben nicht! Es heißt: "Darf nur verflüssigtes Gas und keinen anderen, nicht aufgesaugten flüssigen Brennstoff, enthalten" Übersetzung. nicht aufgesaugter flüssiger Brennstoff - NUR Flüssiggas ODER jeden anderen AUFGESAUGTEN flüssigen Brennstoff. Da das Benzin im Zippo aufgesaugt ist (Watte), darf das theoretisch ins Flugzeug. Benzinfeuerzeuge mit Flüssigtank dürfen das nicht. lt. EU-VO darf auch KEIN Flüssiggas ins Flugzeug, da ebenfalls Brandstoff. Die IATA-Vorschrift ist daher KEIN rechtlicher Hinderungsgrund. LBA und Bundespolizei helfen auch nicht weiter, die habe ich nämlich schon mehrfach dahingehend kontaktiert und darum gebeten mir den rechtlichen Nachweis für das Verbot mitzuteilen.

Fazit: lt. IATA-Bestimmung ist ein Zippo erlaubt, was in der Praxis aber niemanden interessiert.

Im Koffer sollte es kein Problem sein. Die Benzin Menge ist zu gering. Du bist ja sicher nicht der erste der ein Zippo von A nach B fliegen möchte. Im Handgepäck könntest du Probleme bekommen. In der Regel ist aber EIN Feuerzeug erlaubt. Hatte auch schon 4-5 Stück im Rucksack und musste bis auf eins alle in die Tonne werfen. Waren aber eh nur billig Dinger. Bei einem Zippo würde ich auf Nummer sicher gehen und es in den Koffer stecken.

Danke für die Antwort, ja leider steht bei der Airline das Zippos ausdrücklich verboten sind. Naja werde ja morgen sehen obs noch drinnen ist.

Gruss

Also der Scanner wird das Ding sicher finden, da er ja per Röntgenstrahlung auch das innere der Socke sehen kann. Erkundige dich mal im Internet wie das ist mit dem Importieren von solchen Waren bei deinem Reiseziel, da steht dann meistens genau was du importieren darfst und was nicht.

Benzinfeuerzeuge dürfen nicht mitgeführt werden

Hallo,

Du bekommst es gar nicht an Bord eines Flugzeugs; Du kannst Dir nur aussuchen, ob Du es ohne oder mit Ärger versuchen willst. Im letzten Fall würdest Du aber wahrscheinlich Deinen Flug verpassen - und dann wären also weder Zippo noch Pax an Bord.

Zur Info hier ein Auszug aus der offiziellen ICAO-Tabelle.

Tabelle 8-1 ICAO T. I. 2013/2014: International Civil Aviation Organization - „Technical Instructions for the Safe Transport of Dangerous Goods by Air“

N/A bedeutet „Not Applicable“, also „nicht zutreffend“ bzw. „entfällt“, d. h., diese Gegenstände dürfen überhaupt nicht mitgenommen werden.

"Kleines Feuerzeug"

a) Höchstens eins pro Person; b) Für den persönlichen Gebrauch bestimmt; und c) Darf nur verflüssigtes Gas und keinen anderen, nicht aufgesaugten flüssigen Brennstoff, enthalten.

1) Erlaubt im oder als aufgegebenes Gepäck NEIN

2) Erlaubt im oder als Handgepäck NEIN

3) Erlaubt, wenn am eigenen Körper mitgeführt JA

4) Genehmigung der Luftverkehrsgesellschaft(en) ist erforderlich NEIN

5) Der Luftfahrzeugführer muss über die Ladeposition informiert werden NEIN

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"Feuerzeugbenzin und Feuerzeug-Nachfüllpatronen"

1) Erlaubt im oder als aufgegebenes Gepäck NEIN

2) Erlaubt im oder als Handgepäck NEIN

3) Erlaubt, wenn am eigenen Körper mitgeführt NEIN

4) Genehmigung der Luftverkehrsgesellschaft(en) ist erforderlich N/A

5) Der Luftfahrzeugführer muss über die Ladeposition informiert werden N/A

Verboten


Und die EU redet ja auch noch ein Wörtchen mit in ihrer Anlage:

ANLAGE 4-C der VO (EU) Nr. 185/2010: LISTE DER VERBOTENEN GEGENSTÄNDE - HANDGEPÄCK

"Unbeschadet der geltenden Sicherheitsvorschriften dürfen folgende Gegenstände von Fluggästen nicht in Sicherheitsbereiche oder an Bord eines Luftfahrzeugs mitgenommen werden:

f) Spreng- und Brandstoffe

ANLAGE 5-B VO (EU) Nr. 185/2010: LISTE DER VERBOTENEN GEGENSTÄNDE- REISEGEPÄCK

Die nachfolgend aufgeführten Gegenstände dürfen von Fluggästen nicht im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden:

Spreng- und Brandstoffe“

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Einzige Möglichkeit: Benzin raus und das Teil per Post bzw. Kurierdienst verschicken.