Wie behandeln Notar die Sachlage, wenn ihre "Kunden" Lügen?

1 Antwort

Ein Notar bestätigt keine "Richtigkeiten", sondern beurkundet hauptsächlich Verträge und Erklärungen. So wie du das darstellst, kann es nicht gewesen sein, denn ein Wohnungseigentum kann natürlich nicht ohne Mitwirkung der Eigentümerin veräußert werden (auch nicht durch "lügen"). Zumal hier mindestens zwei Stellen an der Prüfung beteiligt sind: Der beurkundende Notar und das zuständige Amtsgericht.