Wie antworte ich bein unbegruendeter Abmahnung "Thema Mobbing von ex Azubi'

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die 2. Abmahnung beruht auf "hörensagen" und ist so nicht in Ordnung. Du kannst auf alle Fälle auf eine Gegenüberstellung mit diesem Kollegen bestehen und wenn er bereit dafür ist, ist es Aussage gegen Aussage. Der Arbeitgeber kann Dir keine Abmahnung geben, die sich nicht beweisen lässt. Zur Gegendarstellung schreibst Du einfach, das diese Aussage auf einer Lüge beruht und sofort aus der Personalakte zu entfernen ist!

Ja und wir würden uns freuen, wenn Du schreibst um was es wirklich geht und den GANZEN Vorgang schilderst.

Wir waren zu dritt in der pause, d.h. ein kollege sowie der neue azubi der dieses jahr im sommer angefangen hat. wir haben über diverse themen gesprochen und da viel wohl der name des alten auszubildenden von vor zwei jahren. der neue auszubildende frage, wer dieser gewesen sei. darauf soll ich geantwortet haben "er war ein auszubildender, der von mir gemobbt wurde, und das zu recht".

der arbeitgeber schreibt daraufhin weiter: eine äußerung dieser art wird natürlich nicht geduldet und schadet dem ansehen des unternehmen sowie auch mir. dies ist mir durchaus bewußt, daher macht es für mich keinen sinn, so etwas jemals gesagt zu haben. schon gar nicht einem neuen auszubildenden.

bin wirklich maßlos enttäuscht... finde es einfach eine riesengroße unterstellung!

@Bobbie2408

Ich habe Probleme das alles im Moment geistig zu sortieren.
Geht es jetzt um die 2. Abmahnung bezüglich der Mobbinggeschichte?
Da hättest Du doch sogar Zeugen, wenn es nicht stimmt.

Und worum geht es in der anderen Abmahnung?

@Koifrau

Ja die 2. Abmahnung ist die Mobbinggeschichte. Zeugen hab ich wenn nur den Auszubildenden. Mein Kollege hat diesen Satz wohl aufgegriffen. Wir waren also nur zu dritt unterwegs.

Ich, mein Kollege und der Azubi. Der neu angefangen hat.

@Bobbie2408

Dann schildere das Ganze aus Deiner Sicht. Ob es etwas bringt, weiß keiner.
Man sollte eben immer vorsichtig sein, was man sagt.

@Koifrau

Ich bin ja vorsichtig denn sowas wuerde ich als Vorbildfunktion auch nie sagen. Naja ich schreib erstmal die Gegendarstellung.

ich habe auch nach meiner Dienstzeit als Angestellte eine Abmahnung vom Vorstand bekommen, die völlig grundlos war, ich habe mich nur in einem Schreiben an diesen Vorstand heftig geäußert und nie wieder etwas gehört. Aus heutiger Sicht, es sind einige Jahre vergangen, ärgere ich mich immer noch, dass ich keinen RA eingeschaltet habe. Wenn Du Dir Deiner Sache sicher bist, Du musst auch Zeugen haben, dann wehre Dich, denn die Abmahnungen stehen in Deiner Akte und müssen da raus. Alles Gute Bibimusch

Wenn die Abmahnung aus deiner Sicht zu Unrecht erfolgt ist, schreib eine Gegendarstellung.

Ja die hab ich ihm mit email Empfangsbestätigung zukommen lassen.

@Bobbie2408

Schriftlich, nicht per Email.