Wie & nach welchen Kriterien entscheidet der psychiatrische Sachverständige über eine Invaliditätsrente?
Wie und nach welchen Kriterien entscheidet der psychiatrische Sachverständige über die Invaliditätsrente?
Ich weiß, dass ich kaum noch arbeiten kann. Darüber hinaus hat ein Psychologe bei mir eine schwere depressive Episode, soziale Phobien und eine Persönlichkeitsstörung diagnostiziert. Wie und nach welchen Kriterien entscheidet der psychiatrische Sachverständige über die Invaliditätsrente? Und an wen sollte ich mich wenden? Ich möchte vor allem die Experten der Deutschen Depressionsliga fragen.
1 Antwort
Hallo W3rN1chtFragt,
Wie und nach welchen Kriterien entscheidet der psychiatrische Sachverständige über die Invaliditätsrente?
Kann wohl wenn nur der Gutachter, bzw. dessen Auftraggeber beantworten. Ist nicht mal gesagt das dessen Meinung auch dort Gehör findet. Oder selbst wenn du dich noch als Arbeitsfähig betrachtest bedeutet das nicht das der Gutachter dich für Arbeitsmarkt fähig betrachtet. Der Gutachter entscheidet denke ich auch, je nach Leitlinien des Auftraggeber ob der Patient dies oder das ist. Jobcenter hat wahrscheinlich andere Maßstäbe wie Krankenkasse, Amt für Versorgung oder Rentenkasse. Während der Rentenkasse eher Arbeitsfähigkeit interessiert, interessiert der Krankenkasse wohl eher Langfristige Chance auf Besserung.
Kann sein das du sagst, das du für einfache Aufgaben nutzbar bist, doch der Gutachter beurteilt das du den Anforderungen, an Belastbarkeit, Geschwindigkeit und anderen Aspekten des Arbeitsmarktes nicht genügst und somit dort nicht arbeitsfähig. Letztlich ist es Glücksspiel. Während einige halb Tod 5x Abgelehnt werden wird beim anderen sofort positiv beschieden.
Und an wen sollte ich mich wenden?
Kommt darauf an, wenn es um Erwerbsminderungsrente geht wohl deine Rentenkasse. Kann aber nicht sagen wie die reagieren wenn man von sich aus kommt.
Wenn man Arbeitslos ist kann es auch passieren das dass Jobcenter einen zum eigenen Gutachter schickt und vielleicht bei selber Meinung wie du, dich auffordert einen Rentenantrag zu stellen. Wenn Arbeitslos könntest du auch deinen Jobvermittler vorschlagen dich zu einem Gutachter der Agentur für Arbeit zu schicken, welcher dann deine Vermittlungsfähigkeit begutachtet.
Du könntest mal deinen Therapeuten fragen, bzw. auch bei der Krankenkasse. Der Therapeut muss ja auch seine Informationen liefern über seine Diagnostik und der gleichen, somit müsste er auch ein paar Details wissen.
MfG PlueschTiger