Widerspruch gegen die ZAP (Zentrale Abschlussprüfung)

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Eine "Klage" ist nicht möglich, weil es keinen Straftatbestand gibt. Formal kannst du, wenn die Beurteilung erfolgt ist, eine Beschwerde gegen die Beurteilung einreichen. Die Beschwerde muss begründet sein, dann kann deine Arbeit ein weiteres Mal unter den neuen Gesichtspunkten bewertet werden. Zuständig ist zunächst derjenige, der diese Arbeit beaufsichtigt und korrigiert hat. - Wenn du wegen einer schlechten Benotung nicht versetzt wirst, dann ist ein Widerspruch erforderlich. Das regelt der Schulleiter. - Gibt es keine Klärung, entscheidet die Schulaufsichtsbehörde.