Widerrufsrecht aus Handyvertrag

7 Antworten

Ruhig Blut du hast eine Wiederrufsfrist von mindestens zwei Wochen nach Warenerhalt / Willenserklärung. Das Wiederrufsrecht steht im BGB §355 aber ich bin mir sicher Vodaphone kennt das und du wirst kein Problem haben. Wichtig ist schriftliche Wiederrufserklärung als Einschreiben senden, Ware sofort zurückbringen oder zurück senden. Sollten Sie dir doch das Geld vom Konto abbuchen gehst du zur Bank, lässt es zurückbuchen und weitere Abbuchungen sperren. Unseriöse Firmen schicken dir dann teilweise noch Rechnungen über Inkassofirmen aber die haben keine rechtliche Substanz.

Nein, bei einem Vertragsschluss im Handyladen gibt es leider kein Widerrufsrecht. Kein Haustürgeschäft und kein Fernabsatz.

Ich hatte mal einen Anruf von einem O2 Mitarbeiter der mir einen günstigeren Tarif anbot. Meine Nummer könne ich auch behalten ich müsse nur dafür ein Formular ausfüllen welches man mir zuschickt

Am Ende hatte ich einen neuen Vertrag, neue Karte , doppelte Kosten Vielen Dank HERR ILIAS von O2.

Ich habe unzählige Mails und Anrufe getätigt und habe genervt genervt genervt...am Ende wurde der Vertrag zurück genommen aber da hatte ich auch nichts unterschrieben.

Das mit dem TAB musst du mal bitte genau erklären , denn eigentlich musst du die Möglichkeit haben ihn durchlesen zu können. Falls nicht hätte ich da schon Lunte gerochen

es sieht aus wie ein Tablet, ist aber so klein wie ein Handy. Und dann hat sie mir ein Stift in die Hand gedrückt und gesagt, ich solle bitte da unterschreiben. und so konnte ich nicht direkt unterm Vertrage unterschreiben, sondern nur auf einem Bildschirm ohne Text. und diese unterschrift wurde elektronisch auf dem Vertrag übertragen. ich habe den Vertrag nicht zu gesicht bekommen.

Oh man das ist ja echt eine linke Art von den Verkäufern. Nur geil auf ihre Provision . Warst du erneut schonmal im Laden und hast die Dame angesprochen?

Klingt vielleicht doof aber vielleicht hilft es wenn du bei der Frau im Laden n schönen heul krampf bekommst und demonstrierst wie unglücklich du bist . Vielleicht sind die dann kulant. Ich denke das würde mehr bringen als auf "du blöde Verkäuferin" zu kommen

Moin,

um es zusammenzufassen: Grundsätzlich hast du kein garantiertes Widerrufsrecht, da der Vertrag in einem Shop abgeschlossen wurde. Diese 14 Tage beziehen sich wirklich nur auf Online-Geschäfte.

Bei dir sieht es anders aus. Immerhin hast du eine Zeugin. Im ersten Schritt würde ich an deiner Stelle zum Shop gehen und die Sachlage erklären. Mit Glück klärt sich die Sache so auf und du kannst zurücktreten.

Sollte es im Shop Probleme geben, solltest du dir diesen Artikel durchlesen: http://www.internetrecht-rostock.de/widerrufsrecht-bei-handyvertrag-im-laden.htm Denn es gibt durchaus die Möglichkeit, bei Geschäften in einem Shop zu widerrufen.

Sollte dies bei dir nicht wirksam sein, geh zu einem Anwalt und der wird wissen, was in deinem Fall noch alles möglich ist.

LG

Gunnar

Ein Widerrufsrecht gibt es nicht wenn du etwas im Laden abgeschlossen hast. Also musst du hier auf Kulanz hoffen (sind wir hier realistisch sowas gibts bei Vodafone nicht) Theoretisch hättest du einen "Grund" dass man dich rauslässt, immerhin hat man dir nicht die Wahrheit gesagt ABER das wirst du kaum nachweisen können (Aussagen von Freunden und Familienmitgliedern als "Zeuge" kannst du abhaken) UND du hast den Vertrag mit der Angabe unterzeichnet (und das Argument "konnt ich vorher net lesen" zieht vor Gericht nicht. Da hilft Mund aufmachen und sagen du willst ihn in ausgedruckter Form oder dir den Absatz auf dem PC zeigen lassen)

Leider gibt es bei einem Vertragsschluss im Handyladen kein Widerrufsrecht (weil es kein Fernabsatz und kein Haustürgeschäft ist).

Man müsste also versuchen, den Vertrag z.B. wegen arglistiger Täuschung und Irrtums anzufechten.

Das ist aber nicht ganz trivial und muss qualifiziert begründet werden. Sonst geht das in die Hose, und dann wird das eine sehr teure Angelegenheit.

Ich würde empfehlen, die Sache entweder bei einer Verbraucherberatung oder einem Anwalt vorzustellen und allen Schriftkram mitzunehmen.

Evtl. ist die Verbraucherzentrale auch deswegen an Deiner Schilderung der Sache interessiert, weil sie den Provider Vodafone auf Unterlassung derartiger Methoden verklagen kann.

Auch eine Beschwerde bei der Wettbewerbszentrale wäre anzuraten.

Ich weiß, dass die Methoden vieler TK-Provider (und da steht Vodafone beileibe nicht allein da...) in den letzten Jahren äußerst ruppig geworden sind. Mindestens unlauter im Sinne des UWG, wenn nicht teilweise schon im Grenzbereich zur Kriminalität.

Da man in Deutschland aber leider darauf gedrillt ist, nur einseitig in einer "Geiz-ist-geil"-Mentalität ausschließlich auf den Preis zu schauen ("Billich will ich") und sich auch nicht vorab zu informieren, und da der typische Deutsche meistens völlig rechtsunkundig und auch leicht einzuschüchtern ist und sich gegen solche Methoden nicht zur Wehr setzt, wird sich daran auf absehbare Zeit nichts ändern.

Die Provider haben die TK-Kunden als Freiwild entdeckt, mit denen man fast alles an Unverschämtheiten machen kann.