Whirlpool defekt: Wer zahlt? Mietminderung legitim?

4 Antworten

Die Sache ist doch ganz einfach:

Schreib den Vermieter an und bitte ihn mit Fristsetzung (ca. 2 Wochen) den Whirlpoolschalter reparieren zu lassen. Passiert nichts, beauftragst Du selbst einen Handwerker. Handelt es sich dann um eine Kleinreparatur (s. Mietvertrag), musst Du sowieso selbst zahlen. Wenn nicht, ziehst Du den Rechnungsbetrag von der nächsten Mietzahlung ab und reichst dem Vermieter Die Rechnung weiter.

Vergiss die Mietminderung. Erst eine ganze Weile warten und dann Miete mindern wollen, noch dazu um 15 %, wo es doch auch noch eine Dusche gibt, ist sicher nicht drin.

"Anrufen" und "Nachdruck" schliessen sich aus. Mängelbeseitigungsaufforderungen haben zugangssicher schriftlich zu erfolgen, vorher scheitert eine Mietminderung kläglich und wird als Mietrückstand zum Rohkrepierer, ebenso bei unverschämten 15%, die fliegen dir als Abmahnung um die Ohren :-O

Schäden fallen dir als Mieter zu: Durch üblichen, bestimmmungsgemäßen Gebrauch platzt da nichts ab. Und bei einer Kleinschadensklausel dürfte der neue Schalter, als deinem häufigen Zugriff unterliegender Installation innerhalb der Höchstgrenze und einzigem Schaden des Jahres dir zufallen.

G imager761

1. Ist dir mietvertraglich ein Whirlpool zugesichert ?

2. Beinhaltet dein Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel?

Nein das zahlt die niemand und Mietminderung wird so oder so nie möglich sein

Mit welcher Begründung? Natürlich ist eine Mietminderung legitim ...

@blank23

Mietminderung ist deshalb nicht möglich, da ja noch eine Dusche vorhanden ist. Somit ist die körperliche Hygiene gewährleistet.

Wo steht das denn genau das sowas legitimes versteh ich nicht du hast doch die Schuld

Schaut z.B. mal hier: https://www.gutefrage.net/frage/mietminderung-weil-wirlpool-nicht-funktionstuechtig-ist

§ 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags.(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

Das ist ja nunmal jetzt nicht mehr der Fall. Der Schalter ist ja auch nur durch normale Benutzung kaputt gegangen. Das ist ja nicht mutwillig passiert.

Und hier:

Was Mietminderungen angeht: Ist die Badewanne nicht benutzbar sagt das AG Goslar, dass um 20% gemindert werden kann (Urteil vom 18.09.1973 - 8 C 716/72, WM 1974, S. 53.), Das AG Aachen sagt hingegen, dass nur 14% Minderung gerechtfertigt sind (Urteil vom 12.03.1970 - 10 C 90/70, NJW 1970, S. 1923).

@blank23

Zunächst sollte man die Einzelfallurteile mal lesen, wenn man sie für übertragbar hält. Dann wüsste man, dass dein WP tatsächlich noch als Badewanne nutzbar wäre, also mit Warmwasser zu befüllen und dies wieder abzulassen ist. Dein Nichtmehrnutzenkönnen wg. angebl. Keimbelastung mit 15% zu veranschlagen, ist ein besserer Witz und hat mit den Sachverhalten der Erstinstanzurteile nichts gemein.

Nutzt du dein Badewasser noch zur Kaffezubereitung?

Nein niemals das ist nicht zutreffend

@chupeta4

Bitte troll woanders. Entweder du begründest deine Aussage oder du kannst es gleich ganz bleiben lassen.