Whirlpool defekt: Wer zahlt? Mietminderung legitim?
Hallo,
in unserer Wohnung ist seit ich hier wohne ein Whirlpool eingebaut. Seit einer Weile funktioniert dieser allerdings durch häufige Benutzung nicht mehr, da der An/Aus Schalter am Whirlpool nicht mehr funktioniert. Bei dem Schalter ist über die Jahre auch nach und nach die Beschichtung abgeplatzt und er ließ sich immer schwerer betätigen. Jetzt wie gesagt gar nicht mehr.
Ich habe den Vermieter vor einer Weile bereits darüber informiert, aber es ist nichts passiert. Jetzt wollte ich nochmal anrufen und noch einmal mit Nachdruck eine Reparatur verlangen, da wir den Whirlpool ja auch nicht mehr als Badewanne benutzen können, da sonst Keime in das Rohrsystem gelangen.
So weit ich das gelesen habe, kann ich bei Nicht-Reparatur eine Mietminderung von ca. 15% (da noch eine Dusche vorhanden ist) mit einer entsprechenden Frist ankündigen.
Aber wie sieht das mit den Reparaturkosten aus? Kann der Vermieter die dann an mich abschieben, da ich den Schalter ja durch häufige Benutzung "kaputt" gemacht habe? Zahlt das dann meine (Haftplicht-)Versichung? Oder muss er das ganz einfach selber tragen?
4 Antworten
Die Sache ist doch ganz einfach:
Schreib den Vermieter an und bitte ihn mit Fristsetzung (ca. 2 Wochen) den Whirlpoolschalter reparieren zu lassen. Passiert nichts, beauftragst Du selbst einen Handwerker. Handelt es sich dann um eine Kleinreparatur (s. Mietvertrag), musst Du sowieso selbst zahlen. Wenn nicht, ziehst Du den Rechnungsbetrag von der nächsten Mietzahlung ab und reichst dem Vermieter Die Rechnung weiter.
Vergiss die Mietminderung. Erst eine ganze Weile warten und dann Miete mindern wollen, noch dazu um 15 %, wo es doch auch noch eine Dusche gibt, ist sicher nicht drin.
"Anrufen" und "Nachdruck" schliessen sich aus. Mängelbeseitigungsaufforderungen haben zugangssicher schriftlich zu erfolgen, vorher scheitert eine Mietminderung kläglich und wird als Mietrückstand zum Rohkrepierer, ebenso bei unverschämten 15%, die fliegen dir als Abmahnung um die Ohren :-O
Schäden fallen dir als Mieter zu: Durch üblichen, bestimmmungsgemäßen Gebrauch platzt da nichts ab. Und bei einer Kleinschadensklausel dürfte der neue Schalter, als deinem häufigen Zugriff unterliegender Installation innerhalb der Höchstgrenze und einzigem Schaden des Jahres dir zufallen.
G imager761
1. Ist dir mietvertraglich ein Whirlpool zugesichert ?
2. Beinhaltet dein Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel?
Nein das zahlt die niemand und Mietminderung wird so oder so nie möglich sein
Mietminderung ist deshalb nicht möglich, da ja noch eine Dusche vorhanden ist. Somit ist die körperliche Hygiene gewährleistet.
Wo steht das denn genau das sowas legitimes versteh ich nicht du hast doch die Schuld
Schaut z.B. mal hier: https://www.gutefrage.net/frage/mietminderung-weil-wirlpool-nicht-funktionstuechtig-ist
§ 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags.(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
Das ist ja nunmal jetzt nicht mehr der Fall. Der Schalter ist ja auch nur durch normale Benutzung kaputt gegangen. Das ist ja nicht mutwillig passiert.
Und hier:
Was Mietminderungen angeht: Ist die Badewanne nicht benutzbar sagt das AG Goslar, dass um 20% gemindert werden kann (Urteil vom 18.09.1973 - 8 C 716/72, WM 1974, S. 53.), Das AG Aachen sagt hingegen, dass nur 14% Minderung gerechtfertigt sind (Urteil vom 12.03.1970 - 10 C 90/70, NJW 1970, S. 1923).
Zunächst sollte man die Einzelfallurteile mal lesen, wenn man sie für übertragbar hält. Dann wüsste man, dass dein WP tatsächlich noch als Badewanne nutzbar wäre, also mit Warmwasser zu befüllen und dies wieder abzulassen ist. Dein Nichtmehrnutzenkönnen wg. angebl. Keimbelastung mit 15% zu veranschlagen, ist ein besserer Witz und hat mit den Sachverhalten der Erstinstanzurteile nichts gemein.
Nutzt du dein Badewasser noch zur Kaffezubereitung?
Nein niemals das ist nicht zutreffend
Bitte troll woanders. Entweder du begründest deine Aussage oder du kannst es gleich ganz bleiben lassen.
Mit welcher Begründung? Natürlich ist eine Mietminderung legitim ...