WG - Hartz 4 mit Kind keine Bedarfsgemeinschaft?

2 Antworten

wie groß die wohnung ist, ist völlig egal und ist nur ein richtwert - mehr nicht. was wichtig ist, ist die kdu für drei personen.

wenn du würdest eine wg gründen wollen, wäre der erste anhaltspunkt eine wohnung mit genügend wohnraum für besagte drei personen: schlafzimmer für dich, ein kinderzimmer und ein zimmer für deinen kumpel. alle drei zimmer sollten abschließbar sein. weiterhin nutzt ihr gemeinsam bad, küche, wohnzimmer, welches einfach nur funktional sein sollte, da ihr eine wg und keine familie seit. heißt keine gemeinsamen bilder, keine gemeinsamen finanziellen aktivitäten, er zahlt seinen anteil an den vermieter und du deinen. er überweist 50% der kosten und du die deinen. günstig wären zwei kühlschränke, damit genau abgegrenzt ist was seines ist und was deines.

im bad das gleiche: sein schrank, dein schrank, sein waschmittel und deines.

im prinzip könntet ihr also eine wohnung haben von ca. 100qm. wenn du davon ausgehst, dass jeder wg partner anspruch auf maximale kdu hat.

in der realtität nimmt man dir eine solche wg nicht ab und wird euch von anfang an als bg rechnen. gerade weil ein kind involviert ist - unerheblich ob es seines ist oder nicht.