Wettanbieter Tipico versucht mich reinzulegen! Gewonnene Wette hat als ungültig gezählt. Was tun?

1 Antwort

Tipico übernimmt keine Haftung für Eingabe-, Übertragungs- und/oder Auswertungsfehler. Insbesondere behält sich Tipico das Recht vor, Fehler bei der Eingabe von Wettquoten und/oder der Auswertung von Wettergebnissen (z. B. Schreibfehler, falsche Spielerpaarung, offensichtliche Quotenvertauschung, falsche Handicapvorgaben, offensichtliche Vorgabe Anzahl Tore für Über/Unterwette) zu korrigieren – auch nach dem Ereignis - oder die betroffenen Wetten für ungültig zu erklären.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Gut aber ich habe die Wette richtig platziert, sollte ich dafür nicht belohnt werden ??? Woher soll ich wissen das sie das nicht extra gemacht haben und hätte ich mein Geld zurückbekommen wenn ich falsch getippt hätte ?? Und dann sollen sie doch die den Betrag neu berechnen

@andikruger

Das ist ein Auszug aus den AGB von Tipico, sieht bei Bet365 genau so aus. Da kommst man leider nicht gegen an, haben schon so einige versucht.

@biddewas

Weißt du was ? Es hat überhaupt keinen Sinn mehr weiterzumachen. Verarschen lass ich mich nicht !

@andikruger

Du hast doch nichts verloren, deinen Einsatz hast du doch zurück bekommen

@biddewas

Aber die gewonnene Wette wurde als nicht gespielt bewertet ! Wo bleibt die Gerechtigkeit ?!

@biddewas

Ich habe noch nie so einen Skandal erlebt !

@andikruger

Du wettest noch nicht lange oder? Es kommt immer mal vor das Quoten fehlerhaft sind aus welchem Grund auch immer, und sind diese halt durch einen technischen Fehler o.ä entstanden ist die Wette halt ungültig, normaler Gambler Alltag.

@biddewas

Ich wette seit Jahren doch ich glaub an diese Scheize nicht. Weil wenn ich die Wette verloren hätte, dann würden die es zählen !! Da kann ich sogar mein Arsch darauf wetten. Ich glaube den Scheiz einfach nicht. Tut mir Leid

Ich hätte genauso nach einer verlorenen Wette behaupten können, das ich ausversehen draufgeklickt habe !

@andikruger

auch das ist durch AGB gesichert und Eigenverschulden