Weshalb geht eine zwangs Wehrpflicht nicht gegen das Grundgesetz?
Wenn mich jemand dazu zwingt, dann passt es für mich nicht zum Grundgesetz. Kann das mir jemand erklären?
9 Antworten
ich bin sehr froh, dass es hier (schweiz) eine wehrpflicht gibt...ich habe disziplin, verantwortung, teamarbeit, selbstständigkeit, belastbarkeit, körperliche fitness, den umgang mit herausfordernden situationen, unter druck ruhig zu bleiben, anpassungsfähigkeit zu entwickeln, gemeinsam mit anderen an zielen zu arbeiten und durchhgaltevermögen gelernt....
die verpflichtung dient dem schutz des landes und der gemeinschaft, ohne die individuelle würde zu beeinträchtigen....sie ist nicht darauf ausgerichtet, menschen zu degradieren, sondern fördert verantwortung, selbstdisziplin und die fähigkeit, im team zu arbeiten....zudem gibt es auch die möglichkeit, den dienst in einer zivilen form abzuleisten, was die menschenwürde wahrt und gleichzeitig zur gesellschaft beiträgt....die wehrpflicht als solche ist also nicht notwendigerweise im widerspruch zur menschenwürde, sondern vielmehr eine form der solidarität und des gesellschaftlichen engagements....
Weil die Klausel zur Wehrpflicht nicht zum Spaß eingeführt wurde, sondern wegen konkreter Bedrohungslage durch den Ostblock/Sowjetunion.
Nach allem was das 3. Reich verbrochen hat, war es ohnehin ein Wunder, daß man so voraussehend gedacht hat und den Passus mit der Wehrpflicht eingefügt, statt Deutschland für alle Zeiten per GG zu demilitarisieren (und es somit zu einer leichten Beute für jeden Aggressor zu machen).
Eines sollte Dir nämlich klar sein: wenn irgendein Feind, egal ob Russland, China oder Marsmenschen, Deutschland erobern können, weil keine Gegenwehr geleistet wird, dann ist das GG keinen feuchten Dreck mehr wert, weil die neuen Herrscher ihre eigenen Gesetze installieren, und dann kannst Du auch die Menschenrechte in der Pfeife rauchen, um die und alles andere schert sich dann niemand mehr.
Die Gesetze im GG sind keine ewig währenden Naturgesetze, die sind nur so lange gültig wie ein existierender und freier deutscher Staat dafür sorgt, daß sie gültig sind und beachtet werden müssen. Deshalb müssen diese Gesetze auch fähig sein sich selber zu schützen, indem sie diesen Schutz per Wehrpflicht "erlauben". Um Menschenwürde und den ganzen Kram schert sich ein Aggressor wie z. B. Putin einen feuchten Kehricht. In Diktaturen gibt es keine Menschenrechte.
(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.
(2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen. Das Nähere regelt ein Gesetz, das die Freiheit der Gewissensentscheidung nicht beeinträchtigen darf und auch eine Möglichkeit des Ersatzdienstes vorsehen muß, die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht.
(3) Wehrpflichtige, die nicht zu einem Dienst nach Absatz 1 oder 2 herangezogen sind, können im Verteidigungsfalle durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu zivilen Dienstleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung in Arbeitsverhältnisse verpflichtet werden; Verpflichtungen in öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse sind nur zur Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben oder solcher hoheitlichen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung, die nur in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis erfüllt werden können, zulässig. Arbeitsverhältnisse nach Satz 1 können bei den Streitkräften, im Bereich ihrer Versorgung sowie bei der öffentlichen Verwaltung begründet werden; Verpflichtungen in Arbeitsverhältnisse im Bereiche der Versorgung der Zivilbevölkerung sind nur zulässig, um ihren lebensnotwendigen Bedarf zu decken oder ihren Schutz sicherzustellen.
(4) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.
(5) Für die Zeit vor dem Verteidigungsfalle können Verpflichtungen nach Absatz 3 nur nach Maßgabe des Artikels 80a Abs. 1 begründet werden. Zur Vorbereitung auf Dienstleistungen nach Absatz 3, für die besondere Kenntnisse oder Fertigkeiten erforderlich sind, kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen zur Pflicht gemacht werden. Satz 1 findet insoweit keine Anwendung.
(6) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an Arbeitskräften für die in Absatz 3 Satz 2 genannten Bereiche auf freiwilliger Grundlage nicht gedeckt werden, so kann zur Sicherung dieses Bedarfs die Freiheit der Deutschen, die Ausübung eines Berufs oder den Arbeitsplatz aufzugeben, durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden. Vor Eintritt des Verteidigungsfalles gilt Absatz 5 Satz 1 entsprechend.
Die Verfassung sieht die Wehrpflicht ausdrücklich vor und das BVerfG sieht sie nicht als verfassungswidrig an.
Die Auferlegung von staatlichen Pflichten ist grundsätzlich kein Verstoß gegen die Menschenwürde. Ich kann auch nicht sehen, dass Soldaten nicht als Menschen, jedenfalls in Deutschland, betrachtet werden.
Weshalb geht eine zwangs Wehrpflicht nicht gegen das Grundgesetz?
Das Grundgesetz, unsere Verfassung, legt nicht nur Freiheitsrechte der Bürger gegen den Staat, sondern auch gewisse Pflichten der Bürger für den Staat fest! Der "Staat", das ist die Allgemeinheit aller Bürger. Der Staat leistet für die Allgemeinheit eine ganze Menge: er sichert die Rechte der Bürger (Rechtsstaat), staatliche Ordnungskräfte sichern den Bürgern ein Leben in Frieden, Gerichte helfen den Bürgern, ihre Rechte durchzusetzen bzw. bestrafen Verbrecher; der Staat hilft seinen Bürgern bei persönlichen Lebensrisiken (Sozialstaat), sichert z. B. bei Arbeitslosigkeit ihren materiellen Lebensunterhalt oder sorgt für medizinische Behandlung bei Krankheiten. Ohne entsprechende Maßnahmen des Staates gäbe es keine Schulen, Universitäten, wären Arbeitnehmer den Ansprüchen ihrer Arbeitgeber hilflos ausgeliefert. Ohne den Staat würden die Wirtschaft und die Versorgung der Bevölkerung im Chaos enden. Unser Staat ist auch demokratisch, gibt der Bürgerschaft vielfältige Möglichkeiten politischer Mitwirkung.
Um Deutschland und seine Bevölkerung zu schützen, unterhält der Staat auch Streitkräfte, die einen militärischen Angriff von Außen auf Deutschland und die Deutschen abwehren sollen. Anders lassen sich weder die Freiheitsrechte, z. B. die Demokratie, der deutschen Bürger noch ihr materieller Wohlstand sichern. Um dieser Aufgabe gewachsen zu sein, braucht der Staat die Mitwirkung seiner Bürger. Diese sind in der Pflicht, für die Allgemeinheit, die ihnen ein gesichertes Leben in Freiheit und Wohlstand sowie demokratische Mitwirkung ermöglicht, auch eine Gegenleistung zu geben. Eine Pflicht zu gesellschaftlich-staatlicher Solidarität von seinen Bürgern zu fordern, ist ein selbstverständliches Recht jedes Landes und Staates! Für die Allgemeinheit und ihren Bestand jede Gegenleistung zu verweigern, ist unsolidarisch, egoistisch und unmoralisch. Menschen, die sich unsolidarisch und egoistisch der Allgemeinheit gegenüber verhalten, an sie nur Forderungen erheben, aber für sie nichts tun wollen, haben die Solidarität des Staates im Grunde verwirkt und verdienen seine Hilfe nicht!
Kurz: Wehrdienst zum Erhalt der Allgemeinheit bzw. des Staates zu leisten, ist eine bürgerliche Pflicht, kein Zwang!
Sie steht im Grundgesetz. Ein Paragraph im Grundgesetz kann nicht gegen das Grundgesetz verstossen.
Ich würde das gerne verstehen, denn wenn ich sehe, dass meine Würde unantastbar ist, dann gehe ich davon aus, dass ich mich gegen ZWANGSARBEIT wehren kann. Ich würde es gerne verstehen.
Was bitte ist daran würdelos bei der Bundeswehr einen Dienst zu vollrichten?
Schau dir die Definition von Menschenwürde an und dann gleiche ab.
Dann ist die Menschenwürde nicht unantastbar, wenn der Gesetzgeber diese antasten kann. RIchtig?