Wertminderung durch Feuerwehrsirene auf dem Nachbarhaus?

10 Antworten

Frage mal bei der Gemeinde nach. Du schreibst selbst, dass es dort Funkmeldeempfänger gibt. Die Sirene wird also nur durch die Leitstelle ausgelöst, wenn aufgrund der Lage mehr Einsatzkräfte benötigt werden oder die Bevölkerung gewarnt werden soll. Es wird also wohl nicht bei jeder Katze auf einem Baum die Sirene ausgelöst.

Folglich ist es meines Erachtens hinzunehmen.

Die Sirenen werde da wo sie notwendig sind noch betrieben. Auch wenn FME vorhanden sind kann es gerade in ländlichen Bereichen notwendig sein per Sirene zu alarmieren. Bauern tätigen Arbeiten bei denen es nicht immer sinnvoll ist einen Pieper dabei zu haben.

Denk mal drüber nach als was die Feuerwehren gegründet wurde. Als Zusammenschlüsse gegenseitiger Hilfe. Daraus jetzt einen Mietminderungsgrund zu konstruieren ist schon sehr wiedersinnig.

Mal ehrlich wie oft geht den die Sirene auf dem Dorf. Bei mir geht einmal in der Woche der Piepser, auch mal in der Nacht und ich kann mich nicht gleich wieder hinlegen. Was bekomme ich als Ausgleich dafür. Überlegt mal für wen wir das machen.

(Ironie an) Wenn dein Mieter ohnehin wach ist kann er doch auch in die Feuerwehr gehen und so anderen helfen. Früher nannte man so was Nächstenliebe. (Ironie aus)

Wenn es Deinen Mieter stört und er sich eine andere Wohnung sucht, dann vermiete diese Wohnung an einen Feuerwehrmann, den stört die Sirene nicht, weil er sich bei dem Alarm ja sowie so zum Einsatz auf den Weg macht.

Ich denke, Sirene muss nicht sein.

Es gibt auch andere Möglichkeiten, die Feuerwehr zu alarmieren.

Wir brauchen auch keine Regierung! In Belgien läuft es doch auch seit mehr als 270 Tagen völlig ohne. Mensch was könnten wir da an Kohle einsparen, wenn man die Alle in die Wüste schicken würde!

Schelm1 hat tendenziell Recht, aber auch doch nicht. Mir ist ein ähnlicher Fall bekannt, wo die Kirche einen Ersatzglockenturm in der unmittelbaren Nähe eines Hauses angebracht hat, weil der Kirchturm saniert wird. Für den Ort der Sireneninstallation gibt es zunächst keinen zwingenden Grund. Das BImSchG und die LärmschutzVO könnten hier weiterführen. Auf jeden Fall ist der Gang zu einem Verwaltungsjuristen unumgänglich sowie eine Beschreitung des Rechtsweges, denn betr. Minderung des Verkehrswertes stimme ich Schelm1 absolut zu.