Werkstudententätigkeit neben bezahlter Bachelorarbeit ... gibt es Wege?

2 Antworten

Die Werkstudentenregelung sieht eine Höchstwochenarbeitszeit außerhalb der Semesterferien vor, die nicht überschritten werden darf.

Es spricht nichts dagegen wenn die Firma, in der du jetzt Werkstudent bist bescheid weiß.

Kann halt sein, dass du abgaben bezahlen musst wenn du über die 450€ kommst, aber das sollte ja kein problem sein..

Als Werkstudent muss man auch bei einem Verdienst von mehr als 450,- € keine Abgaben zahlen außer der Rentenversicherung.