Werkstudent Ü30 - Freiwillig versichert, wozu dann "Werkstudentenprivileg"?

2 Antworten

Das Besondere am Jobben neben dem Studium ist, dass im Gegensatz zum „normalen“ Arbeitsverhältnis keine Versicherungspflicht in der
Krankenversicherung (KV), Pflegeversicherung (PV) und
Arbeitslosenversicherung (ALV) besteht. Dadurch spart nicht nur ihr
selbst, sondern auch der Arbeitgeber Geld, welches sonst für
Beitragszahlungen aufgewendet werden müsste (sog. Werkstudentenprivileg).

Aber Vorsicht: Die Versicherungsfreiheit bezieht sich nur auf den Job!
Als Studierende seid ihr durchaus krankenversichert – entweder in der
studentischen Pflichtversicherung, über eure Eltern in der
Familienversicherung oder in einer privaten Versicherung. Mehr
Informationen zum Thema Krankenversicherung für Studierende gibt es in einem gesonderten Artikel.

Nur fällt die studentischen Pflichtversicherung aufgrund meines Alters ja schon flach ... Heißt also im Grunde, dass ich außer PKV keine Alternative habe !? Wozu dann ein "Werkstudentenprivileg" (schön für den Arbeitgeber...) !? Ich bezahle ja so schon fast 20% an KV und PV... 

@DRTHVDR

Die PKV ist für dich keine Alternative.

Werksstudentenprivileg bedeutet auch, dass du keine Arbeitslosenversicherung zahlen musst.

Dein Text ist irreführend.

PKV ist die Abkürzung für private Krankenversicherung.

Stimmt dies tatsächlich, oder bist du gesetzlich krankenversichert?

Ich meinte mit "Außer PKV keine Alternative" neben der GKV in der ich ja jetzt "freiwillig" versichert bin. Ich finde den Begriff "freiwillig" eher semioptimal, wenn im Grunde nur noch die PKV zur Auswahl steht. Wie gesagt, Ü30 und daher leider keine studentische KV mehr :(

@DRTHVDR

"Freiwillig" heißt in deinem Fall ja nur, dass du nicht pflichtversichert bist! Nicht jede/r Studendent/in ist über 30 Jahre oder hat schon mehr als 14 Semester hinter sich...

@DRTHVDR

Die PKV steht nur dann zur Auswahl, wenn  du  selbständig oder freiberuflich tätig wirst, oder ein Einkommen bekommst das über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, oder du ins Beamtenverhältnis wechselst.