Werkstudent in der Hartz4-Haushaltsgemeinschaft?

3 Antworten

Es bleibt dabei, dass du aus der BG heraus gefallen bist.

Aber du musst nicht nur den Mietanteil tragen, sondern kannst auch selbstverständlich nicht auf Kosten der anderen drei leben.

Dein Einkommen darf bei deinen Eltern / Geschwister nicht angerechnet werden,eine Ausnahme würde hier nur das nicht mehr benötigte Kindergeld machen,welches du anhand von zu hohem Einkommen dann zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würdest,weil du deinen Bedarf nach Abzug deiner Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll auch so decken könntest !

Aber das trifft auf dich ja nicht mehr zu,da du mit 26 keinen Anspruch mehr auf Kindergeld hast.

Deshalb musst du auch nur weiterhin deinen Kopfanteil der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) zahlen und was sonst noch durch die Personen im Haushalt geteilt werden muss,so wie z.B. der Abschlag für den normalen Haushaltsstrom.

Dazu käme dann evtl. noch Kostgeld,wenn dich deine Eltern auch weiterhin versorgen.

Eine Angabe über dein Einkommen musst du nicht mehr machen,weil du ja kein Kindergeld mehr bekommst und es demnach auch nichts mehr zum Anrechnen auf die BG - der Eltern gibt.

Du schreibst ja selbst, dann du bereits aus der Bedarfsgemeinschaft rausgefallen bist. Du zahlst deinen Mietanteil und deine Nahrung und deinen Bedarf.

Was darueber hinaus gehen sollte, ist deins. Deine Eltern erhalten ja auch jetzt schon keine Leistungen mehr fuer dich vom Amt, dabei wird es auch bleiben. Mehr kann nicht mehr gekuerzt werden.

Das einzige, was angerechnet werden koennte, waere dein Kindergeld, aber mit 26 hat sich das ja auch erledigt.