Werkstudent + 450 Job, geht das?

3 Antworten

Neben deiner Werkstudententätigkeit, welche als sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung gilt, darfst du genau einen 450-Euro-Minijob sozialversicherungsfrei ausüben. Du kannst parallel dazu noch einen kurzfristigen Minijob sozialversicherungsfrei ausüben. Ein kurzfristiger Minijob wird nicht mit dem Hauptjob und dem 450-Euro-Minijob zusammengerechnet. 

Allgemein gilt bei der Versteuerung eines 450-Euro-Minijobs bzw. kurzfristigen Minijobs Folgendes:

Grundsätzlich bestimmt der Arbeitgeber die Art der Versteuerung. Er kann hierbei wählen zwischen der Besteuerung nach deinen individuellen Lohnsteuermerkmalen und der Pauschsteuer in Höhe von 2 Prozent. Bei der Entscheidung wird der Arbeitgeber aber immer deine individuelle Situation beachten, damit dir hierbei keine Nachteile entstehen. Weitere Informationen hierzu findest du auch auf unserer Homepage unter dem Punkt: "Besteuerung von 450-Euro-Minijobs im Gewerbe". 

Auch der Verdienst aus einem kurzfristigen Minijob muss versteuert werden der Arbeitgeber darf die Art der Besteuerung wählen. Er kann hierbei wieder zwischen zwei Varianten auswählen: Der Besteuerung nach deinen individuellen Lohnsteuermerkmalen oder unter bestimmten Voraussetzungen auch pauschal mit 25 Prozent. Auf unserer Homepage erfährst du mehr zu diesem Thema unter: "Besteuerung kurzfristiger Minijobs".  

Zu den Fragen der Versteuerung wende dich am besten an dein zuständiges Finanzamt vor Ort. 

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

Der Job als Werksstudent ist erstmal steuerpflichtig. Bis zum Grundfreibetrag fallen jedoch keine Steuern an. Dabei sind aber alle weiteren Einkünfte zu berücksichtigen. Für jemanden mit beispielsweise 3000 € Einkünften aus Vermietung wäre der Werksstudentenjob nicht bis 9.744€ steuerfrei, da sein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegen würde.

Der 450 € Job ist pauschal über die Minijob zentrale besteuert und muss daher nicht erklärt werden. Im Gegenzug können dafür auch keine Werbungskosten dafür geltend gemacht werden.

Du solltest deinen Arbeitgeber des Werksstudentenjobs aber um Erlaubnis fragen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich denke, auch bei dieser Tätigkeit muss Dein Hauptarbeitgeber diesem 450€ Job zustimmen. Und kann bspw bei einer Verschlechterung Deiner Arbeitsleistung die Beendigung einfordern.