Werkstatt verursacht Totalschaden nach Probefahrt

4 Antworten

Du hast Dein Fahrzeug an ATU übergeben. Damit haftet ATU für Dein Fahrzeug.Wenn es bei einer Probefahrt zu einem Unfall kommt, zahlt Deine Versicherung die Schäden, die Dritten zugeführt wurden.

Das sind erst einmal die Basisdaten. Daraus ergibt sich:

ATU haftet für den Schaden an Deinem Auto und für den Schaden, der Dir sonst noch entsteht: hier Heraufstufung in der Versicherung, Nutzungsausfall etc. Die Kosten für den Gutachter trägt ATU. In diesem Fall wohl eher die Betriebshaftpflichtversicherung von ATU

Kleine Ergänzung:

Meine Antwort trifft nur zu, wenn ATU den Unfall verschuldet hat! Sollte der Unfallverursacher ein Dritter sein, tritt dessen Haftpflichversicherung ein, zzgl. den Schaden, der ATU entstanden ist.

nach meinem persönlichen rechtsverständinis würde ich sagen... such dir nen anderen anwalt.

Ein Unternehmen -vor allem ein Unternehmen aus der KFZ Branche- verfügt i.d.R. über eine Betriebshaftpflichversicherung, die genau für solche sachen da ist.

was hast du denn für eine anwältin. mit der reparaturübergabe bei atu sind sie verpflichtet dein auto dir im reparierten zustand ohne schaden zurück zu geben. der totalschaden geht auf atu kappe und deren versicherung muss zahlen.such dir nen anderen anwalt. der gutachter wird vom schadensverursacher mit bezahlt.

Selbstverständlich haftet die Werkstatt. Und eigentlich müßte deren Versicherung auch den Gutachter übernehmen - vermutlich wirst Du das aber nur vor Gericht durchkriegen.