wer zahlt Unterhalt, wenn leiblicher Vater verstorben ist?

5 Antworten

Vermutlich Nein: "Der Unterhaltsanspruch erlischt mit dem Tod des (...) des Verpflichteten", so bestimmt es § 1615 BGB :-O

Es sein denn, er wäre "auf Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung für die Vergangenheit oder auf solche im Voraus zu bewirkende Leistungen gerichtet ist, die zur Zeit des Todes des Berechtigten oder des Verpflichteten fällig sind."

Hierunter wären aber i. d. R. nur Regressansprüche des Jugendamtes subsumiert oder Ansprüche des Kindes aus einem vollstreckbaren Unterhaltstitel gegen seinen Vater.

Laufender Unterhaltsanspruch besteht hingegen nicht.

http://dejure.org/gesetze/BGB/1615.html

G imager761

Der Sohn sollte zum Jugendamt gehen,ich denke,das er dort den Unterhalt nach einem entsprechenden und geprüften Antrag bekommt.

Die Ehefrau ist für den Sohn nicht unterhaltspflichtig, wenn sie nicht die leibliche Mutter des Kindes ist.
(Die Unterhaltsforderungen an sie sind deshalb aussichtslos.)

Der Sohn hat aber als leibliches Kind des Verstorbenen einen Erbanspruch (falls "Erbmasse" vorhanden ist...) mindestes in Höhe seines Pflichtteils.
Eventuell besteht Anspruch auf Halbwaisenrente (Alter des Sohnes, "Ausbildungsstand").

HH1887  08.01.2014, 15:43

Sorry, vertippt

Die 2te Ehefrau kann nicht in Regreß genommen werden.

wer zahlt Unterhalt, wenn leiblicher Vater verstorben ist?

Die leibliche Mutter und u.U. die Rentenkasse in Form von Halbweisenrente, sofern der Vater gesetzlich rentenversichert war.

Sohn aus erster Ehe verlangt weiter Unterhalt , von der zweiten Ehefrau!

Nur Verwante in grader Linie sind zum Unterhalt verpflichtet. Stiefkinder haben gegenüber den Stiefelternteil grundsätzlich keinen Unterhaltsanspruch.

Bitte um Antwort ob das rechtens ist!

Nein ist es nicht.

Allerdings ist der Sohn, sofern er nicht enterbt wurde, Miterbe neben der Ehefrau. Falls er enterbt wurde hat er anspruch auf den Pflichtteil.