Wer zahlt mir zerkratzten Fernseher nach Umzug und kommt für Diebstahl auf?

3 Antworten

  • für Umzugsgüter, die selbst verpackt und beschädigt wurden, haftet der Spediteur naturgemäß nicht. Das ist schon richtig

  • wenn der Spediteur mit einem "zu kleinen LKW" kam, wäre fraglich, wer hierfür verantwortlich war. Standen im Umzugsauftrag z.B. 35 cm Volumen und der Spediteur kam mit einem 7,5-Tonner, war das schon richtig. Wenn Du dann 50 cm Volumen hast, ist das über den Umzugsvertrag nicht abgedeckt.Dies ist aber auch gängige Praxis von unseriösen Unternehmen: man setzt das Volumen niedrig an, damit das Angebot günstig aussieht. Für alles andere hat man dann "Pech gehabt", muss nachzahlen oder selbst leisten. Deswegen empfiehlt es sich, renommierte Speditionen zu buchen und nicht über irgendeine Online-Börse.
  • Bei dem Diebstahl ist fraglich, ob Du diesen bei Ablieferung gleich gemeldet hast. Hier handelt es sich um einen "offensichtlichen Schaden". Diesen hättest Du also beim Unterzeichnen der Speditionsdokumente gleich notieren müssen. Hast Du dies nicht, wird sich die Versicherung darauf berufen, daß sie "reine Quittung" erhalten hat; was so viel heißt wie "alles in Ordnung"

Ärgerlich für Dich - aber genau deswegen würde ich nie, nie, nie so eine Dienstleistung, bei der es um Vertrauen geht, online buchen!

Movinga nutzt die freien Kapazitäten anderer Speditionsunternehmen, wenn sie selber ausgelastet sind. Ist ein Geschäftsprinzip, durch das sich das Unternehmen auf dem Markt etabliert hat. Mit über 2000 Aufträgen pro Monat ist das ja auch kein Wunder.
Mit Sicherheit kannst Du einen Anwalt beauftragen, Deinen Anspruch geltend zu machen. 

stefan1531  20.02.2017, 13:14

Mit Sicherheit wird aber auch ein Anwalt keinen Erfolg erzielen können, sondern nur zusätzliche Kosten produzieren.

Wenn ich selbst etwas verpacke, kann ich einen Dritten nicht für Schäden verantwortlich machen. Denn der wird sich immer darauf berufen, daß nicht ausreichend verpackt wurde.

Müsste im Vertrag stehen mit wss abgesichert ist und was nicht.

Im Vertrag muss auch stehen zwischen welchen Parteien der Vertrag besteht