wer zahlt grundsteuer?

8 Antworten

Normalerweise der neue Eigentümer. Man kann das allerdings auch verhandeln, aber scheinbar ist schon alles über die Bühne gegangen....

Maßgebend ist der vertraglich vereinbarte Tag, an dem Nutzen und Lasten übergehen. Ist dieser Tag z. B. in 2017, wird der Einheitswert dem neuen Eigentümer auf den 01.01.2018 zugerechnet. Nach diesem Datum richtet sich dann auch die Grundsteuer, die von der Gemeinde erhoben wird. Für den Zeitraum vor dem 01.01.2018 schuldete der neue Eigentümer dem alten Eigentümer die Grundsteuer auf Grund der vertraglichen Verpflichtung.

Auf die Eintragung im Grundbuch kommt es nicht an, weil im Steuerrecht das wirtschaftliche Eigentum maßgeblich ist (§ 39 AO).

Derjenige, der am 1.1. des Jahres Eigentümer des Objektes ist, zahlt die Steuer an die Gemeinde. Erst mit der Fortschreibung des Grundsteuermessbescheides wegen Eigentümerwechsel wird der neue Eigentümer ab dem folgenden Jahr "verpflichtet".

IdR wird die Steuer vom Verkäufer auf den Käufer zeitanteilig umgelegt. Eventuell gibt es im Notarvertrag eine anderslautende Vereinbarung hierzu.

Gruß

Ana

Bis zur Eigentumsübergabe zahlt der alte Eigentümer die Grundsteuer , danach dein Kumpel. Oder meinst du die Grunderwerbssteuer? Die zahlt dein Kumpel.

Du meinst wohl die GrundERWERBSsteuer.

Der Name sagt es :)