Wer zahlt für Schäden am Auto, wenn ein Unfall durch gesundheitliche Probleme passiert ist?
Meine Eltern (Beide 58 Jahre alt) hatten einen Autounfall, weil mein Vater während der Fahrt (er ist gefahren), ohnmächtig geworden ist. Es ist von jetzt auf gleich passiert, ohne irgendwelche Anzeichen vorneweg.
Das Problem: Ich bin der Halter (Tochter) des Fahrzeugs. Ich bezahle den Kredit und der Vertrag läuft auf mich. Die Kfz-Versicherung und auch die Kfz-Steuer, werden von meinen Eltern bezahlt. Die Versicherung meiner Eltern hat den Schaden nicht übernommen, da sie den Unfall selbst zu verschulden haben und auch nur eine Teilkasko-Versicherung besitzen.
Mein Vater hat auch einige Tage im Krankenhaus verbracht, wo raus kam, das er mit dem Herzen Probleme hat. Wie schon erwähnt, gab es bisher keine Anzeichen.
Ich bezahle jetzt für ein Auto, was nicht mehr benutzt werden kann und meine Eltern können den Schaden, von ihren paar Piepen auch nicht bezahlen.
7 Antworten
Offenbar ist neben dem Schaden am eigenen Wagen nichts weiter passiert, also bei keinem Unfallgegner etwas - also nur ein Sachschaden am eigenen Wagen. Da keine Vollkaskoversicherung besteht, wäre der Schaden vom Verursacher selber zu zahlen.
Die Haftpflichtversicherung des Wagens würde einen Fremdschaden zahlen. Die teilkasko zahlt Glasbruch. Für den Eigenschaden wäre eine Vollkasko nötig. Du könntest von Deinen ElternSchadenersatz verlangen - wer macht das?
und warum gab es bei einem finanzierten Auto keine Vollkasko, um genau diesen FAll zu verhindern: Die RAten laufen weiter, und man geht zu Fuß?
Fremdschaden werden durch die Haftpflicht bezahlt; Ohne Vollkasko bleibst auf deinem Schaden sitzen
kein Kennzeichen/Zulassung ohne Haftpflicht
Wenn der Wagen nicht Vollkasko versichert ist dann muss das der Halter selber zahlen.
Da ihr keine Vollkasko habt, bleibt ihr auf dem Schaden sitzen.