Wer zahlt für die abgewohnten Möbel in einer möblierten Wohnung, ....

3 Antworten

In einer möblierten Wohnung sind die Möbel das Eigentum des Vermieters und werden durch die Mietzahlung finanziert.

Die Erben treten mit allen Rechten und Pflichten in den Vertrag des ursprünglichen Vermieters ein.

Insofern ist das Vermietersache.

"Normale" Abnutzung ist durch die Miete gedeckt.

Die Möbel sind Eigentum des Vermieters. Folglich haben die Erben nichts mit einer evtl. Entsorgung zu tun.

Das einzige was in diesem Fall die Erben müssen, sind die persönlichen Dinge des Verstorbenen aus der Wohnung nehmen.



Der Vermieterbzw. die Erben zahlen und müssen sich um die Entrümpelung kümmern.