Kann ich bei einer möblierten Wohnung eine Mietminderung erziehlen, wegen fehlender Möbel?
Hallo,
ich habe meine möblierte Wohnung ab dem 01.05.13 zum 31.07.13 rechtsgemäß
gekündigt. Und ich habe meiner Vermieterin gesagt, dass ich zum 01.05.13 komplett aus der Wohnung raus bin, jedoch hat sich das jetzt geändert, da meine bestellten Möbel doch später geliefert werden und ich somit noch länger hier wohnen bleibe. Meine Vermieterin wollte so um den 17.05.13 rum in meiner jetztigen Wohnung (da sie
dachte, dass ich ja komplett ausziehe) schon ein paar Möbel aus der Wohnung
holen (wie z.B. Sofa (3+2-Sitzer), Couchtisch, etc.). Dann sagte ich zu ihr,
dass Sie die Möbel ja holen kann, doch ich bezahle nicht die komplette Miete von
800 warm (600 kalt) (für 45qm / 2 Zimmer). Ich habe die Wohnung noch bis zum 31.07.13 und zwar komplett möbliert! Und ich sagte zu ihr, dass wenn sie die Möbel holen möchte, dass ich dann nicht die ganze Miete von 800 zahlen werde, sondern
weniger, da ich 800 für eine komplette möblierte Wohnung zahle und wenn sie das
Sofa und andere Sache rausholt, dann ist die Wohnung nicht komplett möbliert und
somit nicht wie in unserem Vertrag vereinbarrt! Im Vertrag steht genau: KOMPLETT MÖBLIERTE WOHNUNG. Sie sagte, dass ich mich da informieren sollte wie viel weniger Miete ich denn dann noch zahlen müsste und ihr das dann mitteilen sollte.
Meine Frage lautet: Wie viel Miete muss ich denn jetzt noch zahlen, wenn die
Wohnung nicht mehr komplett möbliert ist oder wie viel Mietminderung kann ich erziehlen? Darf ich denn darauf bestehen, dass ich weniger Miete zahlen will, wenn sie Möbel aus der Wohnung holt? Es ist doch egal, ob ich in der Wohnung wohne oder nicht, da ich doch noch bis zum 31.07.13 Miete zahlen muss und zwar für eine komplett möblierte Wohnung, oder?
Kann mir da jemand helfen? Eine Rechtsgrundlage wäre sehr hilfreich!