Wer verleiht das Bundesverdienstkreuz und wie wird nominiert?

2 Antworten

Jeder kann die Auszeichnung eines anderen anregen.

Der Weg führt dabei über die Staatskanzlei des Wohnsitz-Bundeslandes.

Die Staatskanzlei prüft den Vorschlag und gibt ihn dann ev. an das Bundespräsidialamt weiter, da der Orden vom Bundespräsidenten verliehen wird.

Zum Thema Leistungen: Sehr häufig sind die so "Ausgezeichneten" Beamte, die eigentlich nur ihren Job gemacht haben - leider.

Es wurde aber auch mal ein Chef von mir ausgezeichnet, weil er sich besonders um die Integration krimineller Jugendlicher in die Arbeitswelt verdient gemacht hatte oder eine ältere Dame, die 60 Jahre als Haushälterin in derselben Familie tätig gewesen war.

Es müssen also keinesfalls immer nur die grossen "weltbewegenden" Leistungen sein, die in dieser Weise ausgezeichnet werden.

Das Bundesverdienstkreuz verleiht der Bundespräsident. Personen nominieren können alle. Dazu müssen sie sich an die Staatskanzlei des Bundeslandes wenden, in dem die vorgeschlagene Person lebt (bei Personen im Ausland das Auswärtige Amt, bei Mitarbeitendern/-innen in Bundesbehörden der betreffende Bundesminister). Die jeweilige Protokollabteilung leitet den Vorschlag an die Ordenskanzlei des Bundespräsidialamtes weiter. In der Praxis kommen die Vorschläge vor allem von Behörden, Institutionen und Verbänden. „Er wird verliehen für Leistungen, die im Bereich der politischen, der wirtschaftlich-sozialen und der geistigen Arbeit dem Wiederaufbau des Vaterlandes dienten, und soll eine Auszeichnung all derer bedeuten, deren Wirken zum friedlichen Aufstieg der Bundesrepublik Deutschland beiträgt.“ (http://de.wikipedia.org/wiki/Verdienstorden_der_Bundesrepublik_Deutschland).

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