Wer verdient mehr Geld? Staatsanwalt oder Rechtsanwalt?

5 Antworten

Denke der Rechtsanwalt kann mehr verdienen wenn er eine eigene Anwaltskanzlei mit mehreren angestellten Anwälten hat

Gerade junge Rechtsanwälte verdienen recht wenig. Es gibt genug, die sind froh, wenn sie mit 1000 Euro netto nach Hause kommen. Meist haben sie noch einen Ehepartner mit einen "ordentlichen" Beruf, der regelmäßiges Einkommen sichert. Die Existenz eines Rechtsanwaltes ist gerade in den ersten Jahren sehr unsicher. Deswegen ziehen es doch viele vor, in den Staatsdienst zu gehen oder bei großen Firmen in der Rechtsabteilung zu arbeiten. Staatsanwälte haben den Vorteil, daß sie sich um ihr Einkommen keine Gedanken machen müssen und sie können finanziell ihr Leben planen, die wissen genau, was sie in 10 Jahren mindestens verdienen. Rechtsanwälte in meist alten und eingesessenen und bekannten Kanzleien haben aber auch die Möglichkeit, wesentlich mehr zu verdienen wie ein Staatsanwalt.

ok, dann habe ich jetzt eine frage, was verdient denn ein staatsanwalt zwischen 30 und 45, und ein rechtsanwalt (strafrecht) selben alters durschnittlich (ca.) jeweils den brutto und netto betrag und was ein oberstaatsanwalt und die anderen steigerungsstufen des staatsnwalt, selbe wie oben (brutto...)

Ein Staatsanwalt (und auch Richter) verdient sein Geld nach vorgegebenen Besoldungstabellen. Ein Rechtsanwalt verdient je nach Umsatz seiner Kanzlei. Das kann weniger oder mehr sein als ein Staatsanwalt. Meist ist es mehr, aber dafür hat der Rechtsanwalt höhere Ausgaben für seinen Beruf, insbesondere für seine Altersvorsorge. Der Staatsanwalt bezieht als Beamter ja eine Pension, wenn er aus dem Dienst ausscheidet.

Die "Verdienst-Umstände" sind also nicht ganz vergleichbar. Ein erfolgreicher Anwalt, der sich noch auf bestimmte schwierige Gebiete spezialisiert hat, kann auch ein Spitzen-Einkommen haben.

Ein Staatsanwalt bezieht als Beamter je nach Altersstufe, ein rechtsanwalt bekommt das, was er sich verdient hat.

ein erfolgreicher rechtsanwalt natürlich.