Wer übernimmt die Reparatur bzw. den Ersatz einer Dunstabzugshaube , kostet knapp unter 50€, der Vermieter oder der Mieter?

8 Antworten

Die Dunstabzugshaube unterliegt Deinem häufigen Zugriff. Gibt es eine wirksame Kleinreparaturklausel könnte die Reparatur oder der Ersatz, wenn eine Reparatur unwirtschaftlich ist, darunter fallen.

Allerdings sind nicht nur die reinen Materialkosten, sondern die Montagekosten zu berücksichtigen.

Kleinreparaturen müssen nicht vom Mieter selbst ausgeführt oder beauftragt werden.

Das ist Sache des Vermieters.

Und wenn die Kosten nicht höher als der vereinbarte Höchstbetrag für Kleinreparaturen nicht überschritten wird, kann der Vermieter die Kosten dem Mieter in Rechnung stellen.

Also immer den Vermieter informieren.

Alles richtig - nur mit einer Einschränkung: Eine Dunstabzugshaube ist kein Installationsgegenstand. Aber die Diskussion haben wir bei meiner Antwort auch schon... :-)

Kommt drauf an, ob die Küche mit vermietet ist. Wenn ja, dann trägt der Vermieter die Kosten, unabhängig von einer eventuellen Kleinreparturklausel: Eine Dunstabzugshaube ist kein Installationsgegenstand, sondern ein angeschlossenes Gerät und fällt damit nicht in den Anwendungsbereich der Kleinreparturklauseln. Auch wenn viele Vermieter die Kleinreparaturklausel etwas undifferenzierter lesen...

Definiere bitte mal was Du unter
Installationsgegenstand bzw. Installation verstehst?

Unter Kleinreparaturen sind gemäß § 28 Abs. 3 der II. BV die folgenden Instand-setzungsarbeiten zu verstehen (wörtliches Zitat): „Die kleinen Instandhaltungen umfassen nur das Beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden“.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kleinreparaturen.htm

@anitari

Ich versuche mich mal an einer Definition...:

Die Installation ist (vereinfacht ausgedrückt) die Leitung, durch die Gas, Wasser, Licht, Wärme oder Strom fließt. Der Installationsgegenstand ist das Element am Ende der Installation, mit dem das installierte Medium bestimmungsgemäß und meistens in einer standardisierten Form für die Verwendung durch ein Endgerät ermöglicht wird. Sprich: Steckdose, Lichtschalter, Fenstergriff, Heizungsregler oder Wasserhahn.

In deiner verlinkten Quelle lese ich da auch nicht wirklich was Weiterführendes... In der von Nemesis2010 verlinkten Seite wird sogar ausdrücklich die Dunstabzugshaube von den Installationsgegenständen ausgenommen.

@anitari

Schau mal in den Link meiner Antwort anitari.

Solche Lapalien übernehmen wir in unseren Wohnungen doch gerne. Es sei denn, solche Angelegenheiten wurden über die Miete geordnet, dann eben der Mieter. Schaue ggf. in die Urkunde, was dort ggf. vereinbart wurde.

In den meisten Mietverträgen steht dass "Kleinreparaturen" meistens auch ein Betrag, vom Mieter zu tragen sind.....

Eine Dunstabzugshaube ist kein Installationsgegenstand...

Dunstabzugshaube fällt nicht darunter, siehe Link meiner Antwort.

Wer übernimmt die Reparatur bzw. den Ersatz einer Dunstabzugshaube , kostet knapp unter 50€, der Vermieter oder der Mieter?

Wenn sie bei Einzug schon vorhanden war, dann der Vermieter, sie fällt auch nicht unter Kleinreparatur, siehe Link:

www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/kleinreparaturen-11-gegenstaendliche-begrenzung_idesk_PI17574_HI2730425.html

LG johnnymcmuff