Wer muss die Kosten tragen wenn ein Schüler ausversehen ein Sportgerät im Sportunterricht kaputt macht?

6 Antworten

Das kommt darauf an. Grundsätzlich hat die Schule zunächstmal den Schaden, denn es ist ihr Gerät. Damit eine Haftung des Schülers in Betracht kommt, bedarf es zumindest fahrlässigen Handelns. Die Beweislast für die Fahrlässigkeit trägt dabei die Schule.

Das kommt z.B. in Betracht, wenn der Schüler mit Geräte "spielt" die im Unterricht gar nicht verwendet werden, und sich nur zufällig in der Nähe befanden. Allerdings stellt sich in einen solchen Fall die Frage warum ein socher Zugriff nicht unterbunden wurde.

Anders ist es wenn das Gerät im Unterricht verwendet wird. Das ein Sportgerät bei der Verwendung kaputt geht, gehört zum allgemeinen Lebensrisiko und läßt als solches nicht auf eine Fahrlässigkeit schließen. Meist wird es sich um einen ( versteckten ) Defekt des Geräts handeln. Sportgeräte sollten bei ihrer Verwendung schlicht nicht kaputt geghen. Sofern noch Gewährleistung besteht, muß der Verkäufer den Mangel beheben.

In der Schule sind die Kinder unfallversichert, so das diese die Kosten für etwaige Behandlungen die sich aus den Defekt ergeben aufkommt.

Kommt drauf an. Da gibt es echt viele Faktoren.

Wenn jemand extra etwas kaputt machen, haftet natürlich der es kaputt gemacht hat. Geht es Kaputt, ohne das man es glaubhaft nicht extra gemacht hat, geht das über die Versicherung der Schule.

Einen Rechtsstreit darüber könnte man wohl bis zum Exzess führen. Selbst dann, wenn der Schüler vorsätzlich gehandelt hat, steht die Frage im Raum, wie ernst der Lehrer in dem Moment seine Aufsichtspflicht genommen hat und ob bessere Aufsicht die Tat verhindert hätte.

In der Regel wird aber kein großes Theater gemacht und was aus versehen kaputt gegangen ist, wird über die Versicherung der Schule bezahlt/repariert/ersetzt.

Der Schüler. Schließlich hat ER es kaputt gemacht. Genauso wie die Schulbücher. In jedem Schulbuch siehst du ja das von jedem Schüler in bsp. Mathe eingescannt wird. So weiß man von wem das Buch gehört und kann den Schaden dardurch auch vermitteln.

Die Schulversicherung zahlt nur wenn sie selbst etwas kaputt gemacht haben.

der es kaputt gemacht hat

also du, zahl schon mal ab