Wer muss die Kosten für Beerdigung, Wohnungsauflösung, usw. zahlen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nach der gesetzl. Erbfolge beerben sie ihre Geschwister und müssten als Rechtsnachfolger dafür aufkommen.

Schlagen sie das Erbe auch ggf. für eigene Kinder aus, bleiben alle Gläubiger auf ihren Forderungen sitzen. Ausnahme: Sie müssten trotzdem anteilig zu den jeweiligen Einkünften die Bestattungskosten tragen, sofern die Geschwister Einkommen oberhalb ihres Selbstbehaltes hätten.

Keine dumme Idee, da eine Sterbegeldversicherung abzuschliessen, die die Beerdigungskosten abdeckt und die Geschwister ggf. um Hilfe bei der Prämienzahlung zu bitten - die sind vergleichsweise niedrig.

G imager761

Erbe Ausschlagen. Dann hat man auch nichts mit den Beerdigungskosten zu tun.

Den letzten beißen die Hunde, das ist zur Not der Staat.

Aber wenn nur ein Erbe das verpennt, übernimmt der die Kosten.

Quark - auch wenn das Erbe ausgeschlagen wird, sind die Angehörigen in der Pflicht die Beerdigung zu zahlen - es könnte bei ALG2 Empfängern einen Zuschuss geben.

@peterobm

Peter, Du hast Recht, aber dann geht es nur um die Beerdigung, nicht um den Rest.

Grundsätzlich werden die Kosten für eine standesgemäße Beerdigung aus dem Nachlass bestritten, treffen daher die Erben der Verstorbenen.

www.ratgeber-erben.de/beerdigungskosten.php

Wenn niemand das Erbe annimmt: Sozialamt.

Die beerdigung ja. Die wohnungsauflösung nur dann wenn sie den inhalt der wohnung vererbt, und die erben das erbe annehmen. Ansonsten gehört der besitz dem vermieter. 

Alles Falsch. !!!

Der Vermieter hat kein Erbrecht.