Wer muss den Nutzerwechsel Betrag Zahlen?

3 Antworten

Handelt es sich um Zähler, die abgelesen wurden oder um Heizkostenverteiler, die in Form von Messröhrchen oder elektronischen Geräten an den Heizkörpern montiert sind?

Heizkosten können auch in einer Zeit anfallen, zu der man selbst nicht geheizt hat. Die Heizkosten eines Mehrfamilienhauses müssen zu 30 bis 50 Prozent nach der Fläche umgelegt werden und zu 50 bis 70 Prozent nach dem Verbrauch.

Wenn Du "so gut wie nicht" geheizt hast, hast Du doch geheizt, wenn auch nur minimal. In der gleichen Zeit können andere Bewohner deutlich mehr geheizt haben und somit entstehen Heizkosten, die man mitbezahlen muss, obwohl man nicht direkt selbst geheizt hat.

Darüberhinaus:

Die Ablesewerte von August bis Dezember werden nicht in der Form ausgewertet, dass genau festgestellt wird, wieviel davon in welcher Zeit entstanden sind. Für die einigermaßen korrekte Aufteilung auf einen längeren Zeitraum, um z. B. die Kosten einigermaßen korrekt auf verschiedene Mieter einer Wohnung in einem Jahr aufteilen zu können, benutzen die Ablesefirmen eine Gradtagzahlentabelle, die z. B. ausweist, dass im Januar grundsätzlich am meisten geheizt und in den Sommermonaten am wenigsten, sowie mit Abstufungen dazwischen. Somit würden sich automatisch für August Heizkosten ergeben, auch wenn im August wegen Sommerhitze gar nicht geheizt wurde. Darauf hast du keinen Einfluss.

Nutzerwechselkosten:

Diese werden gerne auf die Mieter umgelegt. Die meisten Mieter zahlen das wohl auch, aber es handelt sich um Kosten, die seit längerem nicht mehr umgelegt werden dürfen. Diese könntest Du also zurück weisen, sofern in Deinem Mietvertrag nicht ausdrücklich außerhalb des formular mäßig gedruckten vereinbart wurde, dass Du diese Kosten zu zahlen hast.

Die Heizkosten setzen sich aus den gemessenen verbrauchten Heizenergie und den Fixkosten die eine Heizung verursacht zusammen. Allerdings machen mich die seltsamen aufgerundeten Ablesungsdaten stutzig. Hier sollst Du wohl die Leerstandszeiten mit finanzieren. In Deinem Übergabeprotokoll der Wohnungsübergabe müssen doch die Zählerstände vermerkt sein, bzw. müssen die Heizkostenverteiler vom Abrechnungsservice abgelesen werden. Die Kosten, die während der Mietfreien Zeit angefallen sind müssen vom Vermieter getragen werden und nicht auf die neuen Mieter übertragen werden. Was hier wahrscheinlich durch die Rundung der abgelesenen Stände erfolgen soll. Ihr solltet Einspruch gegen diese Abrechnung einlegen und Euch von einem Fachanwalt beraten lassen. Das bedeutet nicht, daß Ihr den Vermieter gleich verklagen sollt, aber Ihr solltet Euch beraten lassen. Redet mit dem Vermieter im ruhigen und versucht die Probleme in Ruhe zu klären, denn Ihr wollt sicher keinen langwierigen Krieg zwischen Euch und Eurem Vermieter vom Zaun brechen. Aber gefallen lassen sollt ihr es Euch auf keinen Fall! Wenn Ihr Euch keinen Anwalt leisten könnt, dann könnt Ihr beim Amtsgericht einen Beratungsschein holen, mit dem Ihr Euch dann von einem Anwalt Eurer Wahl kostenlos beraten lassen.

Habe kein Übergabeprotokoll erhalten, werde sie mal einfordern bzw. mich mit meinem vermieter in verbindung setzen.

Die Rechung kommt mir bischen suspekt vor da Heizkosten anfallen wärend einer Zeit in der ich so gut wie nicht geheizt habe!

Neben den eigentlichen Verbrauchskosten sind in der Regel auch Grundkosten (mind. 30% der Gesamtkosten) zu zahlen, die nicht deinem Verbrauch unterliegen.

 auch fallen die Zahlen auf der Ablesung auf, es sind immer Aufgerundete Zahlen

Wenn nach Verbrauch abgerechnet wird, dann muss auch der tatsächliche Verbrauch zu Grunde gelegt werden.

Du hast doch sicher bei Auszug ein Protokoll erhalten, auf welchem die Verbrauchswerte stehen, oder? Hast Du die Werte mal verglichen?

Die Nutzerwechselgebühr zahlt im Übrigen der Vermieter, es sei denn dies wurde ausdrücklich im Mietvertrag auf den Mieter abgewälzt.

Habe kein Protokoll erhalten, bin zum 1.8 in die Wohnung eingezogen nicht Ausgezogen.

Ich bezweifle das der tatsächliche Verbrauch immer der war, der die abgelesene Zahl aufrunden lässt..

Werde mir mal den Mietvertrag nochmal anschauen. Danke.