Wer macht Reparaturen nach Stromanbieterwechsel?

3 Antworten

Für den Hausanschluss bis zur Eigentumsgrenze ist der Netzbetreiber zuständig. Für den Zähler der Messstellenbetreiber, der aber in den meisten Fällen auch der Netzbetreiber ist.

Die Eigentumsgrenze kann in der Beschreibung der Messkonzepte des Netzbetreibers nachgesehen werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der Messstellenbetreiber, Eigentümer des Zählers. Wenn das der Grundversorger ist, dann ja. Sind aber oftmals verschiedene Unternehmen.

Bei uns der, dem die Anlage gehört, ist nicht der Stromlieferant, so ja auch die gesetzgeberischen Vorgaben.

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